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Frage von Tobias H. •

Frage an Axel Berg von Tobias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Dr. Berg,

auf Ihren Webseiten steht im Bereich, in dem Sie Ihre Standpunkte und Positionen vorstellen, daß Sie für eine "klar geregelte Zuwanderung" seien.

Leider habe ich auf den Seiten die klaren Regeln nicht gefunden. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie kurz umreißen könnten, welche Regeln für die Zuwanderung Sie befürworten. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie kurz darstellten, für welche klaren Regeln sie stehen in Bezug auf:
1) Bleiberecht / Rückführung - Abschiebung von
a) kriminellen ohne deutschen Pass,
b) illegal zugewanderten und abgelehnten Asylbewerbern
c) sowie Personen, deren Aufenthaltserlaubnis erloschen ist,
2) Der Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedsländern wie z. B. Rumänien oder in Zukunft evtl. der Türkei,
3) Familienzusammenführung von
a) gedulteten illegalen,
b) Aslybewerbern,
c) Personen ohne deutschen Paß mit Aufenthaltsberechtigung,
und
3) Dem Nachzug von
a) minderjährigen Verlobten oder neu Angetrauten,
b) volljähringen Verlobten

Falls Sie den "Katalog" :-) nicht komplett durgehen wollten, so wäre mir - eher als eine ungenaue generelle Antwort - eine kurze Darstellung der von Ihnen befürworteten klaren Regel in Bezug auf 1, hier besonders 1 b) wichtig, denn hierbei handelt es sich immerhin - laut dem statistischen Bundesamt - um mehr als 200.000 Personen.

Ich bedanke mich bereits jetzt sehr herzlich für die Aufmerksamkeit, die Sie meiner Anfrage gewidmet haben und wäre Ihnen sehr zugetan, wenn Sie mir eine Antwort zukommen ließen,

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Tobias Heinz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinz,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Juni zum Thema Integration und Zuwanderung. Sie wollten wissen, was ich unter "klar geregelter" Zuwanderung verstehe. Wie ich in der Antwort an Frau Naica-Loebell vom 25.1.2008 deutlich gemacht habe, bin ich der Meinung, dass Deutschland erkennen muss, dass es ein Einwanderungsland ist. Nicht nur leben schon 7,3 Mio Menschen hier, die keinen deutschen Pass haben, sondern wir brauchen sie auch. Sie bereichern uns nicht nur kulturell, sondern helfen uns auch, Arbeitsplätze zu besetzen, für die wir nicht mehr genug Leute haben. Wenn man sich dann noch überlegt, dass 2/3 der Kinder, die hier ohne deutschen Pass leben, in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, wird es völlig überzogen mit der Fremdenangst. Diese Kinder sind meistens deutsch sozialisiert, haben deutsche Freunde, sprechen deutsch und bezeichnen Deutschland als ihre Heimat.
Ich finde, dass jemand, der schon lange hier lebt, arbeitet und sich integriert hat, durchaus auch das Recht hat, wählen zu gehen und das Land mitzubestimmen, also den deutschen Pass zu haben. Das nenne ich geregelte Zuwanderung.

Nun aber zu Ihrem Fragenkatalog:
1) Sie fragen, wie ich zur Abschiebung von Kriminellen ohne deutschen Pass stehe. Ich bin ganz klar gegen Parallelgesellschaften und Ghettobildung, und für die Verfolgung und Bestrafung gewaltbereiter Extremisten und Fundamentalisten. Allerdings kann man auch nicht jeden Bagatellkriminellen (zum Beispiel Diebstahl) sofort wieder ausweisen. Man kann sich nicht der Tatsache verschließen, dass zum Beispiel manche jugendliche Straftäter ihr ganzes Leben hier verbracht haben und bei einer Abschiebung in ihr Heimatland wirklich keine Chance haben, sozial Boden unter die Füße zu bekommen. Bei abgelehnten Asylbewerbern und Personen, deren Aufenthaltserlaubnis erloschen ist, vertraue ich darauf, dass dies einen Grund hat, und auch wenn ich für Zuwanderung bin ist doch auch klar, dass wir nicht jeden Menschen in Deutschland aufnehmen können.
Bisher sieht das Ausländerrecht vor, dass Ausländer ausgewiesen werden können, wenn sie "die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen". Dabei muss nach geltendem Recht berücksichtigt werden, wie lange derjenige bereits in Deutschland ist und wie fest er hier eingebunden ist (z.B. ist er hier verheiratet, hat er einen Beruf, seine Kinder etc.) und was für Folgen es für seine Familie hätte, ihn auszuweisen. Das finde ich vernünftige Grundlagen und denke auch, dass man daran nichts ändern sollte.

2) Ihre zweite Frage betrifft die Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedsländern wie z. B. Rumänien oder in Zukunft evtl. der Türkei. Grundsätzlich ist es eines der Prinzipien der Europäischen Union, dass es einen freien Güter- und Personenverkehr gibt. Das heisst, dass EU-Bürger sich frei in der EU bewegen dürfen, und frei, also ohne Zölle, mit Waren gehandelt werden darf. Als die EU sich 2004 um 10 Mitglieder erweiterte, wurde in Deutschland eine 7-jährige Übergangsfrist eingeführt, weil manche befürchteten, dass viele Polen nach Deutschland kommen würden. Inzwischen arbeiten mehr Deutsche in Polen - inbesondere im Bau - als andersrum. England und Irland haben dies zum Beispiel nicht gemacht, und dort blieb der Einwanderungsansturm auch aus. Ich halte solche Übergangsregelungen für eine gute Lösung, aber ich glaube auch, dass die Angst vor einer sofortigen und massiven Zuwanderung von neuen EU-Bürgern übertrieben ist. Umgekehrt haben die neuen Länder ebenfalls eine Übergangsfrist für den Erwerb von Grundbesitz eingeführt aus Sorge, reiche EU-Bürger könnten ihnen den Grund wegkaufen. Man muss unsere Ängste also immer auch im Zusammenhang sehen.

3) Ihr dritte Frage geht um die Familienzusammenführung. Schon heute ist es so, dass Asylbewerber und Flüchtlinge ihre Familien nachholen dürfen, und das hat auch einen guten Grund. Als im Dritten Reich massenhaft Deutsche ins Ausland flüchteten hatten sie große Probleme, in anderen Ländern unterzukommen, und das wollen wir in Deutschland nicht wiederholen. Menschen, die in ihren Ländern verfolgt werden, sollen bei uns politisches Asyl finden, und dass das auch ihre Familie betrifft finde ich wohl mehr als logisch. Häufig ist es ja so, dass gerade die Familie Ziel von Gewalt und Repression wird, wenn der eigentlich Angeschuldigte ins Ausland geflohen ist.
Sie sprachen außerdem von geduldeten Personen. Duldung bedeutet eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, was zum Beispiel im Fall der bosnischen Flüchtlinge oft angewendet wurde. Ganz oft werden Duldungen in einer Phase verwendet, wo noch nicht klar ist, ob diejenige Person eventuell doch noch Asyl beantragen kann, zum Beispiel wenn sich ein Krieg abzeichnet und noch nicht ausgebrochen ist. In solchen Fällen bin ich, wie bei Asyl ja auch, durchaus für eine Familienzusammenführung. Das gleiche gilt auch für Personen mit Aufenthaltsberechtigung. Aber man muss sich auch fragen, was genau mit "Familie" gemeint ist in diesem Zusammenhang. Für mich ist das die unmittelbare Familie, also Ehegatten und Kinder, aber nicht Cousins und Cousinen zweiten, dritten Grades. Auch das ist im Zuwanderungsgesetz geregelt, ebenso wie die Tatsache, dass nachgewiesen werden muss wie sich die Familie finanzieren wird.

4) Ihre letzte Frage bezieht sich auf den Nachzug von Verlobten und Ehegatten. Wie Sie wissen, dürfen seit kurzem Ehegatten und Verlobte nur nachziehen, wenn sie volljährig sind, also über 18. Wir wollen verhindern, dass junge Frauen womöglich gegen ihren Willen ins Ausland verschifft werden, deshalb finde ich das eine gute Lösung. Volljährige dürfen nachziehen, wenn sie den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erbringen (siehe auch die Antwort an Herrn Götz). Das gleiche gilt für Verlobte.

Abschließend möchte ich gerne allgemein etwas zur Integration und Zuwanderung sagen. Ich glaube fest daran, dass wir eine Kultur des Miteinanders in Deutschland schaffen müssen, wenn wir Zuwanderung effektiv gestalten wollen. Statt Angst vor Fremden zu haben sollten wir uns deutlich machen, dass es Zu- und Abwanderungen in der Geschichte der Menschheit schon immer gegeben hat, und das reichste und mächtigste Land der Welt, die USA, sind es auch deshalb weil sie auf das Wissen und die Fähigkeiten von vielen Menschen aus den verschiedensten Kulturkreisen zurückgreifen können. Mit gegenseitigem Respekt und Aufeinanderzugehen können wir viel erreichen, und die ersten Schritte für eine bessere Integrationspolitik sind bereits gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Berg MdB