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Frage von Martin K. •

Frage an Axel Berg von Martin K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Berg,

in Ihrer Antwort vom 12.3.2008 an Herrn Luger gehen Sie u.a. auf die gekürzte Entfernungspauschale ein. In diesem Zusammenhang frage ich Sie, ob die Bundestagsabgeordneten analog dazu Ihre steuerfreie Kostenpauschale entsprechend ermäßigt haben ?

Mit freundlichem Gruß
Martin Kahler

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Sehr geehrter Herr Kahler,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. März. Sie haben mich gefragt, ob die Bundestagsabgeordneten zusammen mit der Entfernungspauschale auch die steuerfreie Kostenpauschale gesenkt haben. Ich meine, daraus einen gewissen Vorwurf herauszuhören.

Abgeordnete des Bundestages haben ein Mandat, und dazu gehört auch, sowohl in Berlin als auch im Wahlkreis präsent zu sein. In Berlin bekommen wir dafür ein Büro - im Wahlkreis nicht. Wir bekommen dort auch kein Auto gestellt, mit dem wir in die ländlichen Gegenden des Wahlkreises fahren können, kein Büromaterial, kein Telefon, und in Berlin bekommen wir keine Zweitwohnung gestellt. Reisespesen, Einladungen, Betreuungen des Wahlkreises, hier ein Pokal für ein Fußballturnier, da Zuwendungen an meine heimische Basis, die von mir selbstverständlich erwartet, dass ich mit gutem Beispiel vorangehe - für all das gibt es die Kostenpauschale. Oder würden Sie eine Stelle antreten, in der Ihr Chef von Ihnen verlangt, Büromaterial selbst mitzubringen?

Sie ist also kein Gehalt, sondern deckt den Mehraufwand, den alle Parlamentarier haben, eben weil sie eben Parlamentarier sind. Das ist in etwa vergleichbar damit, dass Sie ein Geschäftsessen von der Steuer absetzen dürfen. Und weil die Pauschale kein Gehalt ist, ist sie auch steuerfrei, so wie Ihr Geschäftsessen. Pauschal ist sie deshalb, weil es wesentlich aufwendiger wäre, wenn jeder Abgeordneter einzeln abrechnen müsste. Wenn wir mehr ausgeben, als die Pauschale deckt, zahlen wir das aus der eigenen Tasche. Abgeordnete erhalten kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, kein dreizehntes Monatsgehalt und auch keine Werbungskostenrückerstattung. Wir können nichts von der Steuer absetzen, was im Zusammenhang mit unserem Mandat ausgegeben wurde.

Wenn Sie die Kostenpauschale senken wollen, bedeutet das, dass die Abgeordneten schlechtere Arbeit leisten. Sie können nur noch seltener in die abgelegenen Gegenden des Wahlkreises fahren, sie brauchen länger, um Fragen wie die Ihre zu beantworten. Was macht es für einen Sinn, genau dort zu kürzen?

Aber weil Sie schon fragen: wir haben etwas anderes gekürzt, nämlich unsere Renten. Bis vor kurzem erhielten Abgeordnete vom 65. Lebensjahr an 24 Prozent ihrer Diäten als Altersversorgung, falls sie mindestens zwei volle Wahlperioden (in der Regel acht Jahre) im Bundestag waren. Pro weiterem Jahr der Zugehörigkeit stieg die Zahlung um drei Prozentpunkte bis maximal 67 Prozent. Zwischen 55 und 65 Jahren wurden zu versteuernde Pensionszahlungen mit anderen Einnahmen verrechnet.

Hier haben wir den Rotstift angesetzt: jetzt werden statt bislang 24 nur noch 20 Prozent der Diäten pro Jahr der Mitgliedschaft im Parlament als Ruhegeld bezahlt. Nach wie vor muss man dafür zwei Wahlperioden lang Mitglied des Bundestages gewesen sein. Wer früher aus dem Parlament ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder kann sich das Geld - unter Verzicht auf eine Rente für diese Zeit - in einer Summe auszahlen lassen. Um den Höchstsatz der Altersentschädigung von 67,5 % zu erhalten, muss ein Abgeordneter mindestens 27 Jahre statt bislang 23 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein. Diesen Höchstanspruch erwerben aber nur wenige Abgeordnete - im Schnitt ist ein Abgeordneter 12 Jahre im Bundestag. Und: auch für Abgeordnete gilt künftig die "Rente mit 67".

Nun werden manche sagen: warum erhalten Bundestagsabgeordnete überhaupt eine Rente? Die Rente ist Bestandteil der angemessenen, die Unabhängigkeit sichernden Entschädigung der Abgeordneten. Gäbe es die Altersversorgung nicht, hätten die Abgeordneten für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Parlament eine Versorgungslücke. Denn sie sind weder in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, noch reicht die Abgeordnetenentschädigung aus, eine anderweitige Altersversorgung zu finanzieren.

Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Axel Berg MdB