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Frage von Christin F. •

Frage an Armin Laschet von Christin F. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Damen und Herren, das Land NRW möchte eine Notbetreuung für Kita Kindertagespflege und Schule aufrechthalten. Dies ist Grundsätzlich eine gute Sache. Die Kinder sollen jedoch am besten zuhause betreut werden. Viele Tagespflegepersonen, Erzieher oder Lehrer haben auch eigene Kinder die sie zum Schutz vor Corona gerne zuhause betreuen möchten. Hier tauchen bei den Tagespflegepersonen Probleme auf. Sie müssen Notgruppen in den eigenen Wohnungen Gewährleisten. Ihre eigenen Kinder sollen auch zuhause betreut werden dürfen aber keinen Kontakt zu den Tageskindern haben. Wie sollen die Tagesmütter so eine Notbetreuung stemmen? Dazu kommt der hohe Hygieneaufwand in der eigenen Wohnung um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Sie appelieren die Kontakte zuhause auf ein minimum zu reduzieren. Dies ist in der Kindertagespflege kaum möglich. Auch Tagespflegepersonen haben Angehörige aus den Risikogruppen die vielleicht mit im Haus leben und so ein Kontakt zwischen den Personen unvermeidbar ist. Gibt es Lösungen diese Angehörigen und die eigenen Familien vorrangig zu schützen, und evtl eine Notbetreuung aus diesen Gründen auszusetzen? Erzieher müssen teilweise Gruppen von 30 Kindern zeitweise alleine beaufsichtigen. Mit der neuen Regelung werden bestimmt einige Kinder zuhause bleiben. Jedoch wird der Stress der Erzieher nicht weniger da diese oftmals auch eigene Kinder haben die sie zuhause betreuen möchten. Das bedeutet die älteren oder kinderlose Erzieher halten den Kollegen mit Kindern irgendwie den Rücken frei. In allen Fällen ist die Formulierung aus "persönlichen Gründen" kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden, sehr schwammig und kann sehr viel heißen oder auch nicht. Was sind solche Gründe?
Es ist Auslegungssache ist der Hausputz vor Weihnachten ein solcher Grund oder doch die Arbeitsstelle. Hier wäre im Interesse der Betreuer eine klare Formulierung gut. Man sollte bei persönlichen Gründen im Einzelfall entscheiden.

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