
(...) Wenn im Ergebnis aber letztlich kaum ein Asylsuchender von Deutschland aus in einen anderen Mitgliedstaat zurückgeschoben worden ist, dann handelt es sich hier NICHT um das Problem, dass geltendes Recht nicht angewandt würde, sondern dass es offenkundig Probleme bei der UMSETZUNG und dem VOLLZUG gibt. Der Vorwurf des "Rechtsbruch" ist demnach falsch. (...)