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Anton Hofreiter
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hubertus v. •

Frage an Anton Hofreiter von Hubertus v. bezüglich Energie

Meine Fragen zur geplanten EEG-Novelle:

Photovoltaik war bisher eine große Erfolgsgeschichte. Nun wird die Finanzierung neu geregelt – nach meinem Eindruck im Sinne der Industrie. Vor allem Mieter und Alt-Anlagenbetreiber kommen dabei aus meiner Sicht schlecht weg.

Wohin jetzt mit dem hausgemachten Strom aus Photovoltaik und Windkraft?
Eigenverbrauch wäre die naheliegende Antwort – gekoppelt mit dem preiswerten Verkauf an die Nachbarn - richtig? Warum ist dieser Aspekt überhaupt nicht in der aktuellen EEG-Novelle enthalten?
Schließlich ist die Anlage bezahlt und kann allein deshalb konkurrenzlos günstig Strom erzeugen. Doch das lässt die gepante gesetzliche Regelung, so einfach nicht zu.
Warum werden Kleinanlagen in Zukunft nicht mehr bezahlbar gemacht?

Sichtworte:
• „Smart-Meter Fähigkeit“ ab 0 KW und nicht wie bisher ab 7 KW
• „Stufenlose Leistungsregelung“ bei jeder Anlage (die Netzbetreiber sind noch in der Entwicklung der notwendigen Technik, doch ein Gesetzestext dazu gibt es bereits)
• „Echtzeitübertragung“: Alle Daten der PV-Analgen sollen zukünftig in Echtzeitübertragung an den Netzbetreiber übermittelt werden

Warum werden Alt-Anlagenbetreiber nun 5 Jahre Zeit haben, mit erheblichem finanziellem Aufwand die PV-Anlagen nachrüsten zu müssen?
Warum schützt die EEG-Novelle vor allem die Stromanbieter vor dem Strom der Bürger?
Warum darf der Betreiber einer solchen Anlage seinen Strom nicht selbst nutzen und Überschüsse an die Nachbarschaft verkaufen? Also für Haushaltsstrom oder auch für die Wallbox, also eine Aufladestation für E-Autos, an der Nachbarn ihre Elektromobile betanken können. Das klingt doch nach Zukunft – oder?
Warum sind solche dezentralen, auf die teilweise Selbstversorgung ausgerichteten Systeme nicht Bestandteil der Neuregelung für Solarstrom?
So viel Solarstrom wie möglich am Ort seiner Erzeugung zu nutzen – ohne administrative, kaufmännische und technische Hürden. Warum ist im geplanten Gesetz diese naheliegende Lösung nicht vorgesehen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr von der Heyde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir als Grüne Bundestagsfraktion setzen uns seit langem für die Stärkung der Bürgerenergie ein, denn sie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und kann einen enormen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Um die gemeinsame Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sowie den Eigenverbrauch zu stärken, müssen die Konzepte wie Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie gemeinschaftliche Eigenversorgung aus der EU-Erneuerbaren-Richtlinie II umgesetzt werden. Danach könnten Produzent*innen und Verbraucher*innen sich zusammenschließen und den vor Ort produzierten sauberen Ökostrom auch selbst verbrauchen. Die gemeinschaftliche Eigenversorgung würde außerdem die Nutzung vom Solarstrom vom eigenen Dach auch in einem Mehrfamilienhaus ermöglichen.

Die Bundesregierung weigert sich jedoch, das EU-Recht vollständig umzusetzen. Laut der Bundesregierung sei die Richtlinie jedoch bereits umgesetzt.
Wir haben diese fehlende Umsetzung in unserem Antrag kritisiert und unsere Forderungen deutlich gemacht: https://dserver.bundestag.de/btd/19/253/1925376.pdf

Wir wollen den Bürger*innen eine aktive Teilnahme an der Energiewende ermöglichen und die Erzeugung sowie den Eigenverbrauch möglichst einfach und attraktiv gestalten.
Bitte schreiben Sie Ihre Kritikpunkte vor allem auch an die Unionsfraktionen, denn sie haben die notwendige Umsetzung des EU-Rechts maßgeblich verhindert.

Mit freundlichen Grüßen

Team Anton Hofreiter

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