Antwort 25.09.2022 von Antje Grothus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) wird die mögliche Reaktiverung von drei Kraftwerksblöcken im Rheinischen Revier geregelt.
Foto: Olga Kopylova
Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) wird die mögliche Reaktiverung von drei Kraftwerksblöcken im Rheinischen Revier geregelt.