Annika Lange
SPD
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Frage von Bettina K. •

Frage an Annika Lange von Bettina K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lange,

wie positionieren Sie sich zur Lage des Jobcenters in Spandau, insbesondere die Situation, was die Wartezeit und das Umfeld angeht. Es gibt dort kaum Sitzplätze und die Bürger müssen auf den Gängen stehen. Wie sehen Sie die Weiterentwicklung der vom Senat vorgegebenen Mietobergrenzen, werden diese der Inflationsrate angepasst, da ja die kommunalen Träger letzthin für die Mietkosten zuständig sind.Wie sehen Sie die Situation für einen dritten Arbeitsmarkt und wie sehen Sie die Entwicklung der Umsetzung des Optimierungsgesetzes zum SGB II, insbesondere die vom Gesetzgeber in der Positions- Sofortangebote _ für Bürger die noch keine Leistungen bezogen haben.Wie setzt die ARGE dies in Spandau um, erhoffen Sie sich dadurch einen Rückgang der Arbeitslosigkeit?

freundliche Grüße

B.Keller

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Keller,

die Wartesituation im JobCenter ist auch aus meiner Sicht unbefriedigend. Die Situation ist sowohl der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) als auch dem Bezirksamt und dem JobCenter bekannt. In der Trägervertretung des JobCenters, der jeweils drei Vertreter/innen der Agentur für Arbeit und des Bezirksamtes angehören und in der die für die Arbeit des JobCenters erforderlichen Grundsatzentscheidungen getroffen werden, ist deshalb auch die Anmietung von zusätzlichen Flächen beschlossen worden. Die Anmietung soll insbesondere auch der Verbesserung der Wartesituation dienen. Ich hoffe, dass sich die Wartesituation also demnächst entspannen wird.

Hinsichtlich der Mietkosten wird meines Erachtens die Anpassung der Obergrenzen an die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt unerlässlich sein. Dies betrifft insbesondere die in den Mietobergrenzen enthaltenen Beträge der Nebenkosten (Heizung, Bewirtschaftungskosten). Ich will diesbezüglich allerdings auch deutlich sagen, dass die derzeitigen Mietobergrenzen vom Senat angemessen und großzügig gesetzt worden sind. Dies sollte bei aller Kritik nicht vergessen werden, denn daraus ergibt sich auch, dass es in Berlin nicht zu den von einigen befürchteten Massenumzügen gekommen ist.

Die Beurteilung, ob ein sog. dritter Arbeitsmarkt sinnvoll ist, ist zur Zeit schwierig. Man kann sich aus meiner Sicht nicht davor verschließen, dass es eine größere Anzahl von Personen gibt, die kaum oder nur unter größten Schwierigkeiten noch mit einer Integration in den ersten und zweiten Arbeitsmarkt rechnen können. Jedoch müssen auch für diese Personen ausreichende Angebote bereitgehalten werden.

Hinsichtlich des Optimierungsgesetzes sehe ich die Richtung der Gesetzesänderung etwas skeptisch. Es ist zu bedauern, dass gerade in letzter Zeit der Schwerpunkt viel zu sehr auf mögliche missbräuchliche Inanspruchnahmen der Leistungen und auf die explodierenden Kosten gelegt wurde. Dabei wurde jedoch verkannt, dass die Leistungsbezieher nur die Rechte in Anspruch genommen haben, die ihnen der Gesetzgeber eingeräumt hat. Das Optimierungsgesetz ist ein Versuch des Gesetzgebers, die Kosten wieder dauerhaft zu senken. Dies sollte allerdings nicht auf den Rücken der Betroffenen ausgetragen werden.

Ansonsten halte ich die Grundsätze des Arbeitslosengeldes II, Fördern und Fordern, für absolut vernünftig. Deshalb finde ich auch den Ansatz, Neuantragstellern sofort ein Angebot zu unterbreiten, in Ordnung. Dabei muss jedoch aus meiner Sicht darauf geachtet werden, dass dies in der Umsetzung nicht etwa dazu benutzt wird, neue Zugangsbeschränkungen zu den Arbeitslosengeld-II-Leistungen aufzubauen.

Insoweit bleibt abzuwarten, wie das JobCenter Spandau die neuen Regelungen umsetzt. Ich werde diese Umsetzung aufmerksam beobachten und mich dafür einsetzen, dass über die Trägervertretung und über die BVV ausreichend Kontrolle ausgeübt wird. Dabei muss meines Erachtens, nachdem die schwierigen Anlaufprobleme mittlerweile behoben sein müssen, verstärkt darauf geachtet werden, dass die Schwerpunkte innerhalb des JobCenters auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gelegt werden. Der Bezirk muss sich verstärkt in die aktive Arbeitsmarktpolitik einbringen und sich über die Trägervertretung des JobCenters dafür stark machen, dass die zur Verfügung gestellten Bundesmittel für Integrationsleistungen in größtmöglichem Umfang in Anspruch genommen und dabei so zielgerichtet wie möglich einsetzen werden können. Einer der Schwerpunkte der Arbeit des JobCenters muss dabei die Integration in den ersten Arbeitsmarkt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Lange