
(...) Der Grund für die Einführung liegt darin, dass das deutsche Sozialversicherungssystem ursprünglich als Leistung der Arbeitgeber (die 50 Prozent der Beitrage tragen) für die Arbeitnehmer konzipiert war. Eine Umverteilung zwischen gering und besser verdienenden Arbeitnehmern war nicht geplant, weshalb die Höhe der eingezahlten Beiträge auch die Höhe der ausgezahlten Leistung bestimmt. Dies galt ursprünglich auch für die Krankenkassen, deren Ausgaben ursprünglich zu fast 95 Prozent für die Auszahlung des (vom Einzahlungsbetrag abhängigen) Krankengeldes aufgewandt wurden. (...)