(...) 3. Die Beweislastregelung zum Nachweis einer Diskriminierung wurde deutlich zu Lasten der Anspruchsteller geändert. Reichte bisher eine Glaubhaftmachung, die eine Benachteiligung vermuten lässt, zum Auslösen der Beweislast auf der Gegenseite aus, so sind nunmehr die Indizien einer Benachteiligung zu beweisen. (...)
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