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Annette Schavan
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Frage von Edgar H. •

Frage an Annette Schavan von Edgar H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Annette Schavan.

Gestern Abend wurde mir von einem Freund glaubhaft berichtet, dass man jedwede Ansprüche auf ´Arbeitslosengeld´ o. Ä. verliert, wenn man sich z. B. nach einer Kündigung bis zu einer evtl. Neueinstellung an einer Universität einschreibt, um diese Zeit sinnvoll zur Fortbildung zu nutzen.

Entspricht dies tatsächlich der aktuellen Rechtsprechung, und wenn "Ja", warum ist dem so, wohingegegen auf der Internetseite der Volkshochschule Freiburg steht:

"Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Qualifizierung durch Verbilligung der Teilnahmegebühren für Fachkurse." ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haas,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Juli 2012.

Studierende, die an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert sind, stehen während ihres Studiums dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Daher erhalten sie in dieser Zeit auch keine Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.

Eine andere Situation entsteht, wenn der Studierende ein Fern- oder Abendstudium aufnimmt und nachweisen kann, dass er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. In diesem Fall wäre zu prüfen, ob das Studium durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden könnte.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan