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Frage von Yves B. •

Frage an Annette Schavan von Yves B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Prof. Schavan,

laut http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,682241,00.html
plädieren Sie für eine Verlägerung der Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch, da sich viele Opfer erst nach langer Zeit melden. Anlässlich Ihres Interesses an dem Thema und der Tatsache, dass von der Justizministerin nach eigener Aussage auf Abgeordnetenwatch keine fragebezogenen Antworten zu erwarten sind, bitte ich Sie um präzisere Auskünfte zu Ihrer Position (und der der Regierung, sofern es eine gibt; die Justizministerin teilt Ihre Meinung laut http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,682335,00.html z.B. nicht) zum Thema Verjährung im Allgemeinen.

Konkret erscheint mir die Verjährungsgesetzgebung sehr widersprüchlich. Zwar kann bei Tätern ein Sinneswandel nicht allgemein ausgeschlossen werden, doch erstens liegt sonst die Beweispflicht beim Täter (Reue vor Gericht als Milderungsgrund), zweitens verjährt z.B. Mord nie (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verjährung ) und drittens sehe ich den staatlichen Schutzauftrag durch Abschreckung von Nachahmungs- und Wiederholungstätern verletzt. „Belohnt“ wird der Geschickte und Skrupellose, der seine Tat lange genug vertuscht, anstatt sich zu stellen. Was die erschwerte Aufklärung lang zurückliegender Taten anbetrifft (laut obiger Quelle Argument der Justizministerin gegen Abschaffung der Verjährung), obliegt die Beweismittelprüfung nicht dem Gericht?

Befürworten Sie angesichts dessen die Abschaffung der Verjährung; wenn nicht, welche Kriterien würden Sie zur Abdeckung aller Einzelfälle allgemein festlegen und wird das auch Thema Ihres Treffens mit dem Deutschen Lehrerverband (falls er ihm trotz Bemängelung Ihrer Handhabe (oberste Quelle) zustimmt) sein?

Übrigens: Wieso besteht Ihres Wissens nach (laut http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E6C4D476270A54BBBB37968F1D9B179E8~ATpl~Ecommon~Scontent.html ) bei Missbrauchsverdacht keine Anzeigepflicht?

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Busch,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. März 2010.

Ich bin mir mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen in den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP einig, dass wir längere zivilrechtliche Verjährungsfristen zu Gunsten von Missbrauchsopfern rasch einführen sollten. Aufklärungs- und Entschädigungsansprüche der Opfer laufen heute in der Regel ins Leere, weil sie bereits nach drei Jahren verjähren. Viele Betroffene finden aber erst nach Jahren oder Jahrzehnten die Kraft, sich zu offenbaren.

Eine Verzehnfachung der Verjährungsfrist von derzeit drei auf 30 Jahre würde in vielen Fällen Abhilfe schaffen, weil zu einem späteren Zeitpunkt zumindest Verfahren eingeleitet werden könnten. Selbstverständlich läge die Beweisführung gegen mutmaßliche Täter, die kein Geständnis ablegen, bei der Justiz.

Die Thematik muss nun mit allen Beteiligten diskutiert werden, um zu einem möglichst einvernehmlichen Schluss zu kommen. Hierzu in ich bereit. Ich gehe davon aus, dass sich relativ schnell ein Meinungsbild herausbilden wird, auf dessen Grundlage dann eine Neuregelung erfolgen kann.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan