Antwort 16.12.2013 von Annette Sawade SPD
(...) Bei der Betrachtung der anrechnungsfähigen Zeiten von Arbeitslosigkeit geht es um die generelle Betrachtung von Anspruchsvoraussetzungen für diese Zeiträume. (...)

(...) Bei der Betrachtung der anrechnungsfähigen Zeiten von Arbeitslosigkeit geht es um die generelle Betrachtung von Anspruchsvoraussetzungen für diese Zeiträume. (...)