Antwort 12.02.2021 von Annegret Lang SPD
Am 26. Feb. 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die Persönlichkeitsrechte auch in Bezug auf die Selbsttötung gestärkt. Soweit ist das geklärt. Der Gesundheitsminister muss nun dafür sorgen, dass die entsprechenden Medikamente durch Ärzte verordnet werden können.

