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Anja Reinalter
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Steffen B. •

Setzen sich die Grünen im Bundestag für gleiche Besteuerung aller Einkommensarten ein – auch wenn Vermögen als Kreditsicherheit zur Lebensfinanzierung genutzt wird?

Als Wahlkreisbürger aus Ertingen frage ich: Multimillionäre zahlen laut Netzwerk Steuergerechtigkeit/Oxfam effektiv nur 26–28% Steuern, Arbeitnehmer bis zu 47,7%. 45 Großerben erhielten 2024 gemeinsam 12 Mrd. € – effektiver Steuersatz: 1,5%. Die „Buy, Borrow, Die”-Strategie ermöglicht dauerhaftes Steuervermeiden. Was tun die Grünen konkret dagegen – und würden Sie eine Regelung unterstützen, die Kreditaufnahmen gegen Vermögen als steuerpflichtiges Einkommen definiert? Ich stelle dieselbe Frage an Dahler und Gerster – und werde alle Antworten vergleichen. Bitte antworten Sie bis Ende März 2026. Quellen: netzwerk-steuergerechtigkeit.de/der-steuersatz-der-superreichen | boeckler.de/vermoegen-verteilt | wiwo.de/diw-erbschaftsteuer

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen ein wichtiges Thema an: In Deutschland werden unterschiedliche Einkommensarten derzeit nicht immer gleich behandelt – und gerade sehr große Vermögen können teilweise deutlich geringer belastet sein als Arbeitseinkommen. Das ist eine Gerechtigkeitsfrage.

Wir Grüne setzen uns deshalb seit Jahren für ein gerechteres Steuersystem ein. Ziel ist es, bestehende Gerechtigkeitslücken zu schließen, sodass wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unabhängig von der Einkommensart vergleichbar besteuert wird.

Dazu gehören insbesondere Reformen bei der Besteuerung von sehr großen Erbschaften von mehreren Millionen oder sogar Milliarden Euro, die heute oft weitgehend steuerfrei übertragen werden.

Auch die von Ihnen angesprochenen Strategien zeigen, dass wir genauer hinschauen müssen, wo steuerfreie Vermögenszuwächse entstehen und wie diese künftig angemessen berücksichtigt werden können.

Die konkrete Frage, Kreditaufnahmen gegen Vermögen als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln, ist rechtlich sehr komplex. Kredite sind zunächst kein Einkommen, da sie zurückgezahlt werden müssen. Wir halten es aber für richtig zu prüfen, wie missbräuchliche Gestaltungen besser erfasst werden können, ohne gleichzeitig notwendige Investitionen oder private Finanzierungen zu erschweren.

Vielen Dank nochmals für Ihre Anregung.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Reinalter

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