(...) Gerne informiere ich Sie auch darüber, dass es gesetzlich geregelt ist, dass der Arbeitgeber 30 Prozent Abgaben auf den Arbeitslohn zahlt. Davon gehen pauschal 15 Prozent an die Rentenversicherung, 13 Prozent an die Krankenversicherung und 2 Prozent sind eine pauschal zu entrichtende Steuer. (...)
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