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Angelika Krüger-Leißner
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Frage von Maik L. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Maik L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,

ich bin 27 Jahre und hätte endlich die Möglichkeit eine Ausbildung als KFZ-Mechatroniker zu bekommen. Leider wird mir dieses aber durch die Agentur für Arbeit verweigert, weil der Anfahrtsweg von ca.105 km für mich zu weit wäre. Ich besitze ein PKW und bin daher unabhänig von öffentlichen Verkehrsmitteln. Soll das die Politik sein die Sie anstreben? Ich als Hartz 4 Empfänger bemühe mich um eine Ausbildung, da ich aus diesem Dilemma herausmöchte. Denn für die arbeitswillige Jugend wird nichts getan. Immer nur leeres Gerede von den Politikern. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine Lösung anbieten könnten.

Mit freundlichen Grüßen

M. Lemmermann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lemmermann,

Sie hatten sich über abgeordnetenwatch.de an mich mit einer Frage zum Thema Arbeit gewandt, die ich Ihnen heute gerne beantworten möchte.

Zunächst bitte ich Sie jedoch sehr herzlich, die in Folge personeller Veränderungen in meinem Büro eingetretene Verspätung zu entschuldigen.

Ich begrüße Ihr Engagement, mit dem Sie sich um einen Ausbildungsplatz als Kfz-Mechatroniker bemüht haben. Angesichts des beträchtlichen Anfahrtsweges von ca. 105 km ist es verständlich, dass Sie sich nach einer etwaigen Kostenübernahme erkundigen. Der Regelsatz für Erwachsene nach dem SGB II beinhaltet zwar als regelsatzrelevante Einzelposition auch den Posten Verkehr/Mobilität, jedoch umfasst er vor allem die Kosten bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel. Die Kosten für das Zurücklegen derartiger Entfernungen wie von Ihnen beschrieben zwischen Wohnort und Ausbildungsplatz (tägliche Pendel-Fahrten) können im Regelsatz nicht enthalten sein.

Sie haben allerdings die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Diese Leistungen können Sie nach den §§ 59ff SGB III beanspruchen, sofern

1. Ihre berufliche Ausbildung förderungsfähig ist, (wovon ich natürlich beim Beruf des Kfz-Mechatronikers ausgehe),

2. Sie zum förderungsfähigen Personenkreis gehören und die sonstigen persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und

3. Ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarf für den Lebensunterhalt, die Fahrkosten, die sonstigen Aufwendungen und die Maßnahmekosten (Gesamtbedarf) nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Der Auszubildende wird allerdings bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert, wenn er außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt.

Als Bedarf für die Fahrkosten werden die Kosten für Fahrten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule zugrunde gelegt. Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrages ermittelt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes. Das bedeutet, dass für Fahrten bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges wie in Ihrem Fall 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke gewährt werden, in der Regel höchstens jedoch 130 Euro.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und eine adäquate Lösung anbieten konnte. Sie sollten die Möglichkeit der Antragstellung auf jedem Fall nutzen. Ich wünsche Ihnen dafür alles Gute.

Mit freundlichem Gruß

Angelika Krüger-Leißner, MdB