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Angelika Kempfert
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Frage von Ansgar W. •

Frage an Angelika Kempfert von Ansgar W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr verehrte Fr. Dr Kempfert

was halten Sie als Christdemokratin von der Forderung ihres Parteikollegen Schäuble, dass terrorismusverdächtige Personen final zu töten sind, und dies nur auf Verdacht?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

ich freue mich über Ihr großes Interesse an meiner Meinung und Ihre weitere mail, nun zum Thema Innere Sicherheit und Justiz. Wie Sie wissen, bin ich Kinder- und Jugendpolitikerin; also weder mit Fragen der Terrorismusbekämpfung im Speziellen noch Angelegenheiten der inneren Sicherheit im Allgemeinen beschäftigt. Mir ist jedoch bekannt, dass der Bundesinnenminister im Sommer 2007 eine Diskussion weitergeführt hat, die erstmals von der rot/grünen Bundesregierung Anfang 2005 mit dem Luftsicherheitsgesetz begonnen wurde. Vor dem Hintergrund ähnlicher Staatsschutzbedenken wurde seinerzeit eine Regelung eingeführt, wonach Verkehrsflugzeuge von der Luftwaffe in absoluten Terrornotsituationen hätten abgeschossen werden dürfen. Schliesslich hat das Bundesverfassungsgericht eine derartige Regelung als unvereinbar mit dem Grundgesetz erachtet und das Gesetz gekippt. Bundesinnenminister Schäuble hat im letzten Jahr vor dem Hintergrund der allgemeinen Gefährdungslage die meines Erachtens berechtigte Frage aufgeworfen, inwieweit es der Staatsgewalt in absoluten Notsituationen – sprich: bei kurz bevorstehenden Terrorakten - zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger möglich sein kann, Rettungsmaßnahmen zu ergreifen, die zum Tod des Angreifers führen können. Diese juristische Ausgangsfrage dürfte seitdem nicht nur Gegenstand vieler Hausarbeiten im Rahmen eines Jurastudiums geworden sein, sondern sie wird in letzter Konsequenz – falls der Bundestag diese Frage mehrheitlich mit einem Gesetz beantworten sollte – auch wieder vom Bundesverfassungsgericht zu beantworten sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Kempfert