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Angelika Gramkow
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Frage von Frank B. •

Frage an Angelika Gramkow von Frank B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Gramkow,

Kommunen anderer Bundesländern machen seit einiger Zeit Erfahrungen mit so genannten "Bürgerhaushalten", bei denen die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung der Kommunalhaushalte beteiligt werden und ihre Vorstellungen zur Verwendung öffentlicher Mittel zum Ausdruck bringen können. Regelmäßig werden diese Vorhaben mit Unterstützung der jeweiligen Landesregierung angegangen, da sie als Modellvorhaben für eine bürgerorientierte Verwaltungsreform angesehen werden. Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht für oder gegen ein entsprechendes Modellvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern? Gibt es Kommunen, die nach Ihrer Einschätzung hierfür in besonderer Weise geeignet wären?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Baumann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Baumann,

in den kommunalpolitischen Leitlinien der Linkspartei.PDS findet sich das klare Bekenntnis zur Einrichtung von Bürgerhaushalten in den Kommunen. Wir sind als Landes- und Kommunalpolitikerinnen und -politiker dazu angehalten, uns intensiv für die Einführung von Bürgerhaushalten einzusetzen. Dies steckt in Mecklenburg-Vorpommern noch in den Kinderschuhen. Aus meiner Erfahrung als langjähriges Mitglied im Finanzausschuss meiner Heimatstadt Schwerin weiß ich wie wichtig es ist, Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen und Prioritätensetzung, z.B. für die Entwicklung ihres Stadtteils, mit einzubeziehen. Es wäre toll, wenn man eine Mehrheit dafür bekommen könnte, dass die Bürgerinnen und Bürger in einem bestimmten Budgetrahmen z.B. die vorzunehmenden Investitionen oder das Verhältnis von Investitionen zu konsumtiven Ausgaben selbst entscheiden könnten. Die Kommunalverfassung des Landes steht dem nicht entgegen. Sie lässt in einer Experimentierklausel selbst Abweichungen vom Haushaltsrecht zu. Mir ist gegenwärtig ein konkretes Modellvorhaben in unserem Land nicht bekannt. In meiner Fraktion in Schwerin diskutieren wir allerdings zurzeit diese Frage. Dabei lassen wir uns von Erfahrungen mit Bürgerhaushalten in Berliner Stadtbezirken leiten. Meiner Ansicht nach kann jede Kommune oder jeder Kreis nicht nur Elemente von Bürgerbeteiligung in Haushaltsentscheidungen einfließen lassen, sondern auch Bürgerhaushalte aufstellen.

Sehr geehrter Herr Baumann, wenn Sie Interesse haben, kann ich Ihnen gern die Kommunalpolitischen Leitlinien meiner Partei zur Verfügung stellen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an mein Büro in der Martinstr. 1/1A, 19053 Schwerin.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Gramkow