(...) Ich kann aber ausschließen, dass eine Ausweitung auf Basis des von uns verabschiedeten Gesetzes erfolgt. Denn die SPD hat ein Spezialgesetz konkret zum Thema Kinderpornographie durchgesetzt und nicht die von der Union vorgeschlagene Änderung des Telemediengesetzes. In dem Gesetz ist zudem bestimmt, dass die Nutzung neu geschaffener Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ausgeschlossen ist. (...)
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