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Angelika Beer
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Frage von Lars S. •

Frage an Angelika Beer von Lars S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Angelika Beer,

ich begrüße sehr, dass Sie am 14.12.2005 in der Abstimmung gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben. Es ist wichtig, dass Abgeordnete auch im Europaparlament nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und keinem Fraktionszwang. Ich hoffe das Sie auch künftig besonnene Entscheidungen treffen, sollten diese auch einmal gegen die Mehrheit der Fraktion getroffen werden. Gerade im Bereich der inneren Sicherheit werden oft vorschnelle Entscheidungen auf Bundes- und auf Europaebene getroffen entgegen der Empfehlungen von Fachleuten. Immer mehr habe ich die Befürchtung dass wir die im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit aufgeben. Oft habe ich das Gefühl, dass von der Bundespolitik auf die Entscheidungen aus Brüssel hingewiesen wird. Deshalb ist es wichtig, dass Abgeordnete wie Sie, Frau Beer, weiterhin solide Entscheidungen treffen.

Nun meine Fragen:
1.) Werden Sie sich für die Verankerung eines Grundrechtes des Datenschutzes im EU-Vertrag einsetzen?

2.) Wie stehen Sie dazu, dass Europa und Deutschland im regen Datenaustausch mit den USA sind, obwohl die USA nach BDSG nicht zu den Ländern gehören die über ein ausreichendes Datenschutzniveau verfügen. Zudem dass von den USA nur US-Bürger und langjährige Emigranten geschützt sind.

Danke für die Zeit die Sie für die Beantwortung der Fragen hier investieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Lars Sommer.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sommer,

herzlichen Dank für Ihre politische Rückendeckung und Ihre Fragen zum Datenschutz.

Ich trete entschieden für eine Stärkung des Datenschutzes als Grundrecht in der EU ein. Ein Blick in die Gesetzestexte zeigt, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die leider durch das Scheitern des Verfassungsvertrages noch nicht einklagbar ist, dem Grundgesetz in Datenschutzfragen sogar voraus ist. In der Charta der Grundrechte heißt es:

"Artikel II-67
Achtung des Privat- und Familienlebens

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.

Artikel II-68
Schutz personenbezogener Daten

(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

Im Grundgesetz finden sich dagegen lediglich die Regelungen des Art. 10 GG zum Brief-, Post - und Fernmeldegeheimnis aus dem Jahre 1949. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung von personenbezogenen Daten zu entscheiden, wurde vom Bundesverfassungsgericht erst 1983 im Volkszählungsurteil aus Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet und ist seitdem Grundlage vieler Entscheidungen zum Schutz der Privatsphäre. Es ist aber im Grundgesetz nicht explizit genannt oder definiert.

Die Grüne Bundestagsfraktion hat u.a. deshalb in diesem Jahr einen Beschluss zu einem umfassenden Kommunikationsgrundrecht gefasst, den Sie unter folgendem Link finden:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/214/214252.beschluss_datenschutz.pdf

Die Einklagbarkeit der Grundrechtecharta wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Datenschutz. Dies ist nur ein Grund, warum ich entschieden für die EU-Verfassung gekämpft habe und nun trotz des irischen Neins für den Vertrag von Lissabon kämpfe. Angesichts der zunehmenden Datensammlung in der EU muss der Datenschutz dringend durch klarere Bestimmungen konkretisiert werden. Ein entsprechender EU-Rahmenbeschluss wird zwar schon lange diskutiert, ist aber noch immer nicht beschlossen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0475de01.pdf

Den Datenaustausch mit Nicht-EU-Staaten, deren Datenschutzstandards den europäischen bzw. deutschen in keiner Weise entsprechen, muss entschieden zurückgewiesen werden. So habe ich auch die Weitergabe von Fluggastdaten an die USA abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Beer