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Frage von Jutta V. •

Frage an Angela Merkel von Jutta V. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Merkel,

meine Frage ist, warum für alleinerziehende Mütter die steuerliche Entlastung abgeschafft.
Auch wenn ich mit jemanden zusammen wohne, bin ich immer noch alleinerziehend. Wir teilen uns zwar Miete, Essen, Nebenkosten, die ja auch höher sind, wenn man zu dritt ist.Kosten die unterm Jahr anfallen, die das Kind betreffen, sind laut Gesetz, Jugendamt usw. mit dem Unterhalt abgegolten. Zuerst wird einem die Steuerklasse 2 genommen, dann noch die steuerliche Entlastung.Ich habe heute meine Ekst.Erkl. gemacht und könnte kotzen.
Weil mein Freund mit mir zusammen wohnt, bekomme ich die 350€ Entlastung nicht,das ist nicht mal annähernd das, was ich unterm Jahr für meinen 16 jähr. Sohn ausgebe.Da spreche ich nur von Kosten wie z.B. Ausflüge, Fahrkosten zur Schule, Schulbücher, Papiergeld, Kopiergeld, Taschenrechner usw. Laut Gesetz ist das Zusammenwohnen ein eheähnliches Verhältnis, da frage ich mich aber warum man dann auch nicht die positiven Seiten bekommt, wie z.B. die Lohnsteuerklasse 3.
Ich bin zwar nicht mehr alleinlebend,was die Kosten anbelangt immer noch alleinerziehend.
Familien, die verheiratet sind, die die günstige Lohnsteuer haben, bei denen wird geschaut, wie man diese noch finanziell unterstützen kann,die alleinerziehenden müssen schauen, wie sie um die Runden kommen.
Und wenn man Unterstützung vom Kindsvater haben möchte, werden erst die Finanzen geprüft, ob dieser überhaupt fähig ist was dazuzuzahlen. Aber die Mutter wird nicht gefragt, ob sie sich die Zahnspange, oder die Brille für das Kind leisten kann. Die tut es einfach, denn sie will ja nur das Beste für Ihr Kind.
Meiner Meinung gehört für uns Alleinerziehende was gemacht, denn wir arbeiten, sonst lebten wir am Existenzminimum.
Früher hat es das schon gegeben, dass eine volljährige Person mit im Haushalt leben durfte und die Entlastung für Alleinerziehende wurde trotzdem im Ausgleich berücksichtigt.
Ich möchte gerne Ihre Meinung dazu hören.

Mit freundlichem Gruß
J. Vögtle

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