
(...) in der Tat wurde auf Initiative der SPD eine Überprüfungsklausel bei der Rente mit 67 gesetzlich festgeschrieben. Danach ist ein Einstieg in die Anhebung des Renteneintrittsalters erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60-bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. (...)