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Antwort von Andy Jauch
SPD
• 24.03.2014

(...) Zur Umsetzung dieses Urteils hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ im Oktober 2009 den Flugverkehr von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr grundsätzlich verboten und zudem von 22:00 Uhr bis 23:30 Uhr und von 05:30 Uhr bis 06:30 Uhr ein eingeschränktes Flugverbot durchgesetzt. Und hat damit den Forderungen des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nur entsprochen, sondern ist darüber hinaus den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohnern weiter entgegen gekommen. (...)

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