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Andreas Storm
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Frage von Werner D. •

Frage an Andreas Storm von Werner D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Storm,

das Waffengesetz und dessen Verschärfung ist ein elementares Thema für mich als Sportschütze. Die Medien haben über die bedauerlichen Ereignisse des Waffenmissbrauchs berichtet. Die Ursachen haben sie leider verdreht und falsch dargestellt. Es ist kein Wort über die Ursachen dieser schrecklichen Taten verloren worden, warum kommen junge Menschen mit ihrem Leben nicht zurecht und wie kann man ihnen helfen. Mit Waffenverboten ist der Frust dieser Menschen nicht beizukommen. Es ist ein gesellschaftliches Problem das man anpacken muss.
Die Gefahren im Leben liegen ganz wo anders. Die meisten Toten sind durch andere Gewalttaten zu beklagen, nicht durch Schusswaffen. Leider hören Politiker auf Menschen die am lautesten schreien und werden zu Populisten. Doch das sind zahlenmässig nicht die meisten! Die redlichen, gesetzestreuen Sportschützen, zu denen ich mich zähle, schauen sich nun vor der Bundestagswahl nach Vertretern ihrer Interessen um. Wie stehen Sie zu diesem Thema?!

Mit freundlichen Grüssen

Werner Deichmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Deichmann,

es entspricht nicht den Tatsachen, dass die CDU/CSU-Fraktion weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant. Am 18.06.2009 wurden im Deutschen Bundestag im Rahmen einer Änderung des Sprengstoffgesetzes auch Änderungen im Waffenrecht verabschiedet (BT-Drs16/12597). Diese waren eine Reaktion auf die bestürzenden Ereignisse von Winnenden im März 2009. Durch die gesetzgeberischen Maßnahmen soll die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen erhöht werden. Hierbei waren die nachvollziehbaren Forderungen der Angehörigen der Winnenden-Opfer zu berücksichtigen. Gleichzeitig war es wichtig, Jäger und Schützen, deren weit überwiegende Mehrheit einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Waffen pflegt, nicht unter einen Gesamtverdacht zu stellen und unangemessenen Belastungen oder Beschränkungen auszusetzen.

In den Verhandlungen für den Gesetzesentwurf hat sich die Unionsfraktion eingehend mit Sachverständigen beraten, darunter auch Vertreter der Jäger- und Schützenverbände. Im Ergebnis konnte ein gangbarer Kompromiss erreicht werden, der den Interessen aller Beteiligten in angemessener Weise Rechnung trägt. Um mit den Änderungen eine möglichst große Praxisnähe zu erreichen, haben wir uns an der Fallgestaltung von Winnenden orientiert. So wurde beispielsweise die Rechtsgrundlage der Behörden verbessert, die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen zu überprüfen. Allerdings gilt unverändert, dass Wohnräume gegen den Willen des Waffenbesitzers nach wie vor nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden dürfen. Weiterhin wurden die Strafvorschriften bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften verschärft.

Umgekehrt wurden jedoch eine Reihe weiterer Änderungen, die Gegenstand der Verhandlungen mit der SPD waren, im Gesetz nicht umgesetzt, da sie von der CDU/CSU-Fraktion nicht für zielführend gehalten wurden. So war es für die Union wichtig, lediglich vorsätzliche Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften mit der hinzutretenden konkreten Gefahr des Abhandenkommens von Waffen zu bestrafen und nicht den fahrlässigen Verstoß. Weiterhin wurden bestimmte Spezialfälle ausgenommen, wie etwa die vorübergehende Aufbewahrung auf dem Transport oder im Umfeld einer Jagd, um Waffenbesitzer unter diesen besonderen Umständen nicht zu kriminalisieren. Das neue Gesetz hebt zwar die Altersgrenze für das Großkaliberschießen auf 18 Jahre an (mit Ausnahmen für Jungjäger), die Union hat sich aber gegen ein grundsätzliches Verbot des Großkaliberschießens als nicht zweckdienlich eingesetzt. Außerdem konnte die nachdrücklich geforderte zentrale Aufbewahrung von Waffen in Schützenhäusern verhindert werden, da die CDU/CSU-Fraktion hierin keinen Sicherheitsgewinn sah. Da über den genauen Charakter von Paintball und IPSC-Schießen keine Klarheit bestand, wurden Prüfaufträge erteilt.

Sicherungen an Waffen und Waffenschränken können künftig durch das Bundesinnenministerium auf dem Wege der Rechtsverordnung geregelt werden, um mit der Entwicklung der Technik Schritt zu halten. Hierbei können auch mechanische, elektronische oder biometrische Sicherungssysteme vorgesehen werden. Es kommt dabei jedoch auf den Stand der Technik, die allgemeine Verfügbarkeit und auch die Kosten an. Niemand muss Sorge haben, dass teure oder unausgereifte Systeme vorgeschrieben würden.

Mit der aktuellen Gesetzesänderung wurden deutliche Verbesserungen der Sicherheit bei legalen Schusswaffen erreicht. Andererseits konnten weitergehende, unangemessene Beschränkungen der Rechte von Jägern und Schützen verhindert werden. Diese Ausgewogenheit des Ergebnisses ist maßgeblich dem auf Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit abstellenden Einsatz der Unionsfraktion geschuldet.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB