(...) Letzteres entspricht geltendem Recht, nach dem der Petitionsausschuß ein Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung und damit dem jeweils zuständigen Bundesministerium hat. (...) Aufgabe des Rechtausschusses des Deutschen Bundestages ist allein die Beratung der ihm vom Plenum zugewiesenen Gesetzesvorlagen. (...)
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