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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Andreas Schmidt von Wolfgang M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

zur Zeit existiert ein Entwurf zu einem neuen Datenschutzgesetz.
Zwei Mängel werden hier von dam Datenschutzbeauftragten Peter Schaar aus seiner Sicht in der Frankfurter Allgmeinen Sonntagszeitung benannt:

Zitat: (1) ´Nicht enthalten ist im Gesetzentwurf eine Untersagungsbefugnis für unrechtmäßige Datenverarbeitung. Wer illegal Daten verarbeitet, sollte gleich gestoppt werden und nicht erst nach mehreren Jahren sanktioniert werden.´

Zitat:(2) ´Was in dem Gesetzentwurf auch fehlt, ist eine Kennzeichnungspflicht, woher die Daten kommen. Bei den Lebensmitteln will man ja auch wissen, woher sie stammen. Dann müssten Unternehmen in ihren Werbeschreiben mitteilen, woher sie die Daten des Angeschriebenen haben, etwa aus einem Gewinnspiel oder einem Zeitschriftenabonnement. Dann kann dieser prüfen, ob er dort seine Einwilligung zur Weitergabe gab, ob das Ganze also rechtmäßig ist oder nicht. Im Augenblick kann man das ja gar nicht erkennen.´

Dies beiden Vorschläge halte ich für sehr sinnvoll, um den Missbrauch von Daten zu begegnen. Warum konnte sich der Gesetzgeber noch nicht entscheiden, beide Forderungen im Gesetzentwurf zu integrieren? Welche Argumente werden dagegen ins Feld geführt? Wie stehen Sie zu diesen Forderungen? Wie ist dazu das Meinungsbild insgesamt in ihrer Partei?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Meyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Dezember vergangenen Jahres zum Thema Datenschutz.

Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf ist das Ergebnis des vom Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble MdB einberufenen Datenschutzgipfels am 4. September 2008. Regelungsgegenstand ist u. a. die Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs, die Erweiterung der Bußgeldtatbestände und die Einführung eines Datenschutzaudits. Der Meinungsbildungsprozeß über den Gesetzentwurf ist derzeit aber noch nicht abgeschlossen. Weitere Gespräche sind vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB