Frage an Andreas Schmidt von Sigrun D. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Rahmen der Änderung des WEG.
Darf eine Wohnungseigentümerversammlung die Behebung von Mängeln am Sondereigentum durch Mehrheitsbeschluss beschließen, und damit Einzelinteressen übergehen, wenn ein außenstehender Gutachter die Behebung bereits festgestellt hat, sich einzelne dennoch verweigern, dies anzuerkennen oder ist hierfür weiterhin Einstimmigkeit erforderlich, mit der Folge, dass Einzelne zunächst auf Zustimmung verklagt werden müssten?

