
(...) Eine schnelle Einigung war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht einen vorherigen Gesetzentwurf der Koalition verworfen hatte und im September 2013 die nächsten Bundestagswahlen stattfinden. Für diesen Fall muss es natürlich ein gültiges Wahlgesetz geben. Der Ausgleich von Überhangmandaten ist der einfachste Weg, den Anforderungen des Verfassungsgerichts gerecht zu werden, wonach ein „negatives Stimmgewicht“ künftig zu vermeiden ist. (...)