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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Andrea Wicklein von Rüdiger S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Wicklein,

wie Ihnen bekannt ist, hat der Bundesrat mitte November das Kinderförderungsgesetz verabschiedet. Damit werden die Bedingungen der Kindertagespflege auf eine neue Basis gestellt. Dieses Gesetz soll nun am 01.01.2009 in Kraft treten. Der Landkreis- Potsdam-Mittelmark hat bisher keine Richtlinie erlassen um dieses Gesetz umzusetzen. Er am 22.01. wird dem Jugendhilfeausschuß des LK ein entsprechender Entwurf vorgelegt. Wann nun die Richtliene dann nun wirklich in Kraft tritt ist völlig unklar. Die Tageseltern wissen bisher nur das sie Steuerpflichtig und Sozalversicherungspflichtig werden und die Beiräge hierzu ab dem 01.Jan. aufbringen müssen. Die Tagespflegeseltern wissen weiter nicht, unter welchen finanziellen Bedingungen sie arbeiten werden.
Der Landkreis zieht sich auf die späte Verabschiedung des Gesetzes im Bunderrat zurück und argumentiert das er in der Kürze der Zeit keine Richtlinie verabschieden konnte. Können Sie dieser Argumentation folgen ?
Was können Sie, bezw. die Tageseltern, tun um eine schnellste Verabschiedung der Richtlinie einzufordern ? Ist der LK verpflichtet
von Bund verabschiedete Gesetze auch Termingerecht umzusetzen ?

Vielen Dank.

Rüdiger Schreckert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schreckert,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22.12.2008, in der Sie auf Probleme bei der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes aufmerksam machen. Wie von Ihnen bereits erwähnt, wird sich der Jugendhilfeausschuss des Landratsamtes in seiner Januarsitzung mit dem entsprechenden Richtlinienentwurf beschäftigen. Die Verantwortlichen arbeiten bereits seit dem letzten Jahr an der Erstellung des Entwurfs. Auch eine Abstimmung mit anderen Fachabteilungen ist bereits erfolgt, so dass ich von einer schnellstmöglichen Verabschiedung der Richtlinie ausgehe.

Grund für die Verspätung bei der Umsetzung des Gesetzes war in der Tat die späte Beschließung des Bundesrates (7.11.2008). Hinzu kamen personelle Veränderungen im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Zuge der Kommunalwahlen 2008. Betroffen war somit auch der Jugendhilfeausschuss, dessen Mitglieder neu gewählt wurden. Angesichts dieser Umstände halte ich den zeitlichen Ablauf der Umsetzung umso mehr für angemessen.

Ich habe volles Verständnis für die Unsicherheit der Tagespflegeeltern. Es freut mich, dass seit Januar 2009 zwei statt bisher drei Beraterinnen und Berater zur Unterstützung der Tagespflegepersonen im Landkreis Potsdam-Mittelmark eingesetzt werden.

Generell fordert das Grundgesetz in Art. 82 (2), "jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen". Wann ein Gesetz also in Kraft tritt, wird im Gesetz selbst geregelt. Zahlungspflichten sowie Ansprüche auf Leistungen bestehen ab diesem Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Wicklein