
(...) die formalen Verfahren der Verträge geben das nicht her. Anders ist das beim Verfahren zur Nominierung des Präsidenten der Europäischen Kommission, wo es in den Verträgen immerhin "Anschlussstellen" für den von uns favorisierten Spitzenkandidatenprozess (also: Bewerber ist im Wahlkampf bekannt) gibt. Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, was Jo Leinen, SPD-Europaabgeordneter und Verfassungsexperte anlässlich der Vorstellung des "Demokratiepakets" durch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im Februar dieses Jahres gesagt hat: "Das Europäische Parlament in Vertretung der europäischen Bürgerinnen und Bürger bestimmt den Chef der EU-Exekutive und zwar aus der Reihe derjenigen, die sich den Europäerinnen und Europäern zur Wahl gestellt haben. (...)