Aloys Lenz
CDU
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Frage von Heinz-Joachim P. •

Frage an Aloys Lenz von Heinz-Joachim P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lenz,

es ist undemokratisch, daß das Volk in Hessen zwischen den Wahlen fünf Jahre lang effektiv nichts zu sagen hat und deshalb den Beschlüssen der Landtagsmehrheit ausgeliefert ist. Die Restriktionen für Volksgesetze sind prohibitiv. Meine Frage deshalb: Werden Sie im kommenden Landtag unverzüglich dafür stimmen, daß insbesondere das Antragsquorum von derzeit 3 auf deutlich unter 1 Prozent und das Qualifikationsquorum beim Volksbegehren von derzeit 20 auf 5 Prozent (so wie in Hamburg und Schleswig-Holstein) abgesenkt werden und daß das Volk auch über finanzwirksame Gesetze entscheiden darf (so wie in Sachsen)?

Herzliche Grüße von einem Demokraten
Heinz-Joachim Pethke

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pethke,

Ihre Ausführungen und Gedanken sind sehr interessant. Herzlichen Dank dafür. Die CDU hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass im kommunalen Bereich Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesetzlich verankert werden. Über die Höhe des Quorums kann man durchaus unterschiedlicher Ansicht sein. Es ist sinnvoll, die Bürger in den kommunalen Entscheidungsprozess einzubeziehen, ohne dabei die gesetzlichen Kompetenzen der gewählten Körperschaftsvertreter einzuschränken.

Unser repräsentatives System hat sich seit über einem halben Jahrhundert bewährt, muss aber anderereseits sicherlich auch weiterentwickelt werden. Falls eine Landtagsinitiative einer Fraktion erfolgt, werden wir in unserer Fraktion zu einer Meinungsbildung kommen. Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen über die Höhe des Qualifikationsquorums machen, da ich erst die dann vorgeschlagenen Alternativen abwägen muss.

Ich hoffe, dass ich für Sie - auch wenn ich nicht Ihre weitreichenden Vorstellungen spontan teilen kann -dennoch wählbar bin.

Mit freundlichen Grüßen

Aloys Lenz