(...) Grundlage des aktuellen Gesetzentwurfs zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Diese war mit dem Auftrag ausgestattet, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung, deren Anpassung in der Zukunft sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen. (...)
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