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Pressebild: © Steffen Böttcher
(...) Für Kraftfahrzeuge, die nur für einen bestimmten Zeitraum eines Kalenderjahres dauerhaft zugelassen werden, wie beispielsweise bei Saisonkennzeichen, ist die Infrastrukturabgabe für einen nach Tagen berechneten Zeitraum zu entrichten. Dieser Zeitraum entspricht dem Zeitraum, für den das Kraftfahrzeug zugelassen wurde. (...)
(...) Wie Sie richtig bemerken sind schwerbehinderte Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben, von der Infrastrukturabgabe befreit, wenn sie die in Deutschland geltenden Voraussetzungen erfüllen. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Befürchtung, dass energiesparende Kraftfahrzeuge durch die Infrastrukturabgabe benachteiligt werden, ist unbegründet. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen. Ihre Bedenken bezüglich des Missbrauches beim Datenschutz bei der Kontrolle der Infrastrukturabgabe sind unbegründet. Wir haben die härtest möglichen Datenschutzregeln in unser Gesetz aufgenommen, die wir in Deutschland kennen. (...)
(...) Mit der Einführung der Infrastrukturabgabe weiten wir die Nutzerfinanzierung aus und können damit größere Unabhängigkeit vom Bundeshaushalt und mehr Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen Investitionen erlangen. (...) Wir müssen jedoch auch Umweltbelange berücksichtigen, daher wird die Infrastrukturabgabe nach der Größe und der Schadstoffklasse der Fahrzeuge gestaffelt. (...)