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Frage von Philipp A. •

Frage an Alexander Alvaro von Philipp A. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Alvaro, das Thema Daten- und Verbraucherschutz ist zur Zeit sehr aktuell, aber was nützt es, wenn z. B. nur in Deutschland der Jugend, Verbraucher- u. Datenschutz ausgeweitet wird? - Es gibt doch die Möglichkeit z. B. für Internetforen, wie Gayromeo, sich einen Briefkastensitz in den Niederlanden zu schaffen um so den strengen Richtlinien in Deutschland zu umgehen. - Welche Initiativen laufen zur Zeit im Europarlament, den Jugend-, Verbraucher-, Datenschutz, EU-Weit anzugleichen? - Damit zumindest innerhalb der EU solche Möglichkeiten, wie sie Gayromeo nutzt, ausgeschlossen werden können.

Auf eine Antwort von Ihnen freue ich mich, vielen Dank dafür im Voraus, Ihr Philipp Anz

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Sehr geehrter Herr Anz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Daten-, Jugend- und Verbraucherschutz. Da es sich bei den drei Bereichen um sehr unterschiedliche Politikfelder handelt, will ich sie der Reihenfolge nach beantworten. Es sei mir allerdigs zuvor noch eine Bemerkung gestattet: Das Europäische Parlament verfügt über kein Initiativrecht und ist in der Regel auf Vorschläge aus Rat und Kommission angewiesen.

1)Datenschutz
In der nächsten Plenarsitzung im September wird das Parlament u.a. einen Bericht im Zusammenhang mit dem so genannten Telekompaket abstimmen. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag der Kommission, bei dem der Datenschutz der elektronischen Kommunikation verbessert werden soll. Eine wesentliche Neuerung des Gesetzestextes ist die Benachrichtigung der Internetnutzer im Falle von Sicherheitsverletzungen, die möglicherweise dazu führen können, dass private Daten verloren gegangen sind oder von anderen eingesehen werden können. Der Schutz des Internetnutzers soll hier verbessert werden.

2)Jugendschutz
Der Jugendschutz entzieht sich insofern der Handhabe der EU - und damit auch des Europäischen Parlaments - als Bildungspolitik eine ausschließliche Kompetenz der Mitgliedsstaaten ist, vergleichbar mit der Situation in Deutschland, in der Bildungspolitik auch "Ländersache" ist. In Artikel 149 Abschnitt 4 ist geregelt, dass die bildungs- und jugendpolitischen Beschlüsse der EU "unter Auschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten [beschlossen werden]".

3)Verbraucherschutz
Im Europäischen Parlament beschäftigt sich der Binnenmarkt/Verbraucherschutz-Ausschuss mit dem Verbraucherschutz. Zum Beispiel fällt in seinen Aufgabenbereich die Kontrolle von Kinderspielzeug.

Auf der Seite des Europäischen Parlaments http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/committeesList.do?language=DE können Sie die Arbeit der Ausschüsse online nachverfolgen.

Zu dem von Ihnen angesprochen Beispiel sei noch gesagt, dass das Internet für die Politik schwer zu handhaben ist, da es klassische Grenzen unterwandert. Denoch bin ich der Meinung, dass wir eher mit Aufklärung und Erziehung zur Selbstverantwortung, als mit falscher Verbotswut, diesem Problem begegenen sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Alvaro MdEP