Portrait von Alexander Alvaro
Alexander Alvaro
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Alexander Alvaro zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rainer H. •

Frage an Alexander Alvaro von Rainer H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Gewaltentrennung wird in Europa als Voraussetzung für eine funktionsfähige Demokratie angesehen.

"....In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein« (Empfehlung Nr. R (94)12). Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden - in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat....."

Können Sie erklären, warum die EU von Deutschland nicht verlangt, dass in Deutschland die Gewaltentrennung in der Form umgesetzt wird, wie es vom EUROPARAT empfohlen wird (siehe oben), da ja Deutschland oftmals die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte aber von anderen Ländern (z.B. Türkei) verlangt ??

Portrait von Alexander Alvaro
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für ihre Frage. Die Empfehlungen des Europarates sind rechtlich nicht verbindlich, d.h. die Mitgliedsstaaten können, müssen aber diesen nicht folgen. Die Umsetzung der von Ihnen angesprochenen Empfehlung, wie beispielsweise in Spanien, wo ein unabhängiges Verfassungsorgan diese Funktion übernimmt, ist in Deutschland überhaupt nicht möglich, da dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wäre.

Die deutsche Regelung basiert auf Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Somit muss jede staatliche Gewalt - auch die Judikative - in einer ununterbrochenen Legitimationskette auf Entscheidungen des Volkes zurückführbar sein. Eine Regelung, die wie in anderen europäischen Staaten ein vom Willen des Souveräns unabhängiges Verfassungsorgan vorsieht, ist in Deutschland somit nicht möglich.

Ich hoffe ihre Frage damit umfassend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Alvaro