"Pornorap": Zypries kritisiert FSK und kündigt strengere Vorgaben an

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+++ abgeordnetenwatch.de: Bürger fragen, Abgeordnete antworten +++ P R E S S E M I T T E I L U N G "Pornorap": Zypries kritisiert FSK und kündigt strengere Vorgaben an Hamburg (25.4.2008 / 15:50) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) kritisiert und strengere gesetzliche Vorgaben angekündigt. Derzeit werde u.a. geprüft, ob die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien "evident fehlerhafte" Entscheidungen der FSK aufheben könne. Zudem erwägt die Justizministerin, die Besetzung des FSK-Prüfgremiums mit einem neutralen, praktisch erfahrenen Strafjuristen (Richter) vorzuschreiben. Eine Freigabe bestimmter Liedtexte von sog. "Pornorappern" für Jugendliche ab 16 Jahren sei "nicht zu verstehen", sie sei "empört" über den Inhalt solcher Texte, schrieb Zypries auf dem Internetportal abgeordnetenwatch.de. Konkreter Anlass für die Verärgerung der Bundesjustizministerin ist der "Arschfick-Song" des Pornorappers Sido. Eine empörte Mutter von zwei Kindern hatte sich auf abgeordnetenwatch.de an Zypries gewandt und ihr Unverständnis über die Legalität von pornographischen Liedtexten geäußert. In ihrer Antwort schrieb die Ministerin, dass bei besagtem Sido-Stück hinsichtlich der FSK-Freigabe für 16jährige nichts mehr zu ändern sei. Einen zweiten Fall dieser Art will Zypries nun mit neuen Vorgaben verhindern. Zypries kritisiert, dass es im Fall des "Arschfick-Songs" keine aktenmäßig festgehaltene Begründung zur FSK-Entscheidung gebe und vermutet, dass "die Brisanz dieses 'Songs' in der Menge anderer auf dem Clip enthaltener Songs schlicht überhört" wurde. In dem besagten Stück geht es um die Vergewaltigung eines Kindes, die von einem Ich-Erzähler lustvoll beschrieben wird. Nach geltendem Recht kann gegen Lieder wie dem „Arschfick-Song“ strafrechtlich nicht vorgegangen werden, wenn diese zuvor eine Freigabe durch die FSK erhalten haben. "Wenn die FSK einem Song bestätigt hat, dass Jugendliche ab 16 Jahren ihn ohne Schaden für ihre Entwicklung hören könnten, wirkt das natürlich auf den Handel wie eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung", schreibt Zypries. "Wer einen solchen Song verbreitet, hat gar nicht das Gefühl, etwas Strafbares zu tun. Juristisch gesehen fehlt ihm der Vorsatz, und das schließt eine Bestrafung aus. Diese Gesetzeslage darf so nicht bestehen bleiben." Veranlasst durch die Frage der empörten Mutter auf abgeordnetenwatch.de lässt Zypries derzeit u.a. strengere Vorgaben für das Verfahren bei der FSK sowie die Einbindung der FSK in die staatliche Verwaltung prüfen. Abgestimmt werden müsse dies nun zwischen dem Justizministerium und dem Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, so Zypries. Die vollständige Antwort von Brigitte Zypries vom heutigen Freitag, 25.4.2008, ist nachzulesen unter: http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f76811.html#frage76811