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Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP sieht verschiedene Anpassungen des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Bestimmung von zeitlichen Grenzen für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich im Land Nordrhein-Westfalen vor. Die Fraktionen kritisieren, dass die von der Landesregierung geplante Verlängerung der Verjährungsfrist für Erschließungsbeiträge zu einer Belastung für die Bürger:innen führe.
Der Änderungsantrag wurde mit 101 Stimmen abgelehnt. 74 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen.