Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP sieht verschiedene Anpassungen des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Bestimmung von zeitlichen Grenzen für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich im Land Nordrhein-Westfalen vor. Die Fraktionen kritisieren, dass die von der Landesregierung geplante Verlängerung der Verjährungsfrist für Erschließungsbeiträge zu einer Belastung für die Bürger:innen führe.

Der Änderungsantrag wurde mit 101 Stimmen abgelehnt. 74 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
74
Dagegen gestimmt
101
Enthalten
0
Nicht beteiligt
20
Abstimmungsverhalten von insgesamt 195 Abgeordneten.