Der Gesetzesentwurf sieht vor, der Zollverwaltung Kontrollbefugnisse in der Überprüfung der Lohnuntergrenze bei Leiharbeitern zu übertragen, um die Einhaltung dieser Lohnuntergrenze effektiv und effizient überprüfen zu können. Zudem soll die Zollverwaltung mit den entsprechenden Verfolgungs- und Ahndungsbefugnissen ausgestattet werden. Die Gesamtumsetzung des Gesetzes obliegt jedoch weiterhin der Bundesagentur für Arbeit und Soziales.
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