Wie das Kanzleramt gegen abgeordnetenwatch vorgeht
Die Regierung will das Informationsfreiheitsgesetz massiv einschränken. Vor Gericht versucht das Kanzleramt schon jetzt, den Zugang zu Unterlagen zu erschweren – und behauptet: abgeordnetenwatch hat seinen eigenen IFG-Antrag gar nicht selbst gestellt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (links) und Kanzleramtschef Thorsten Frei. Warum verweigert das Kanzleramt die Herausgabe von Glückwunschschreiben einer Lobbyagentur, die mit Einfluss auf den Koalitionsvertrag warb?
Nachdem Friedrich Merz (CDU) am 6. Mai 2025 im Bundestag zum Kanzler gewählt wurde, erreichten ihn Glückwünsche aus aller Welt. Der Dalai Lama gratulierte, ebenso Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Hollywood-Star Ralf Möller (“Gladiator”).
In den folgenden Tagen gingen im Kanzleramt weitere Glückwünsche ein. Fünf dieser Schreiben beschäftigen heute das Berliner Verwaltungsgericht.
Konkret geht es um Post der Lobbyagentur 365 Sherpas an Kanzler Merz und vier weitere hochrangige Mitarbeiter:innen, darunter Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU). abgeordnetenwatch hatte die Glückwunschschreiben und dazugehörige Unterlagen im Juli 2025 auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) über das Portal FragDenStaat angefordert. Die Behörde lehnte ab, abgeordnetenwatch brachte den Fall vor das Berliner Verwaltungsgericht.
Kanzleramt weist IFG-Antrag mit formalen Einwänden zurück
Vor Gericht will das Kanzleramt die Klage nun aus formalen Gründen stoppen. In einem zwölfseitigen Schriftsatz behauptet es, den Antrag habe nicht abgeordnetenwatch gestellt, sondern dessen Redaktionsleiter als Privatperson. Deshalb könne auch nur er Klage erheben.
Die Behauptung steht jedoch im Widerspruch zum IFG-Antrag. Darin heißt es ausdrücklich: „Antragstellerin: Parlamentwatch e.V. / abgeordnetenwatch.de“.
Screenshot: abgeordnetenwatch
Ausriss aus dem IFG-Antrag von abgeordnetenwatch an das Bundeskanzleramt.
Auch die übrigen Einwände des Kanzleramts wirken reichlich konstruiert. So hätte vor dem Namen des Redaktionsleiters zur Klarstellung ein Zusatz wie „i.V.“ oder „i.A.“ stehen müssen. Zudem gebe es im Antrag auch kein „Logo oder Stempel“ von abgeordnetenwatch. Solche formalen Anforderungen kennt das IFG allerdings nicht. Seit Jahren stellt abgeordnetenwatch IFG-Anträge in derselben Form – nie hat das Kanzleramt dabei die Herkunft der Anträge infrage gestellt. Warum das jetzt anders sein soll, wollte ein Regierungssprecher auf Anfrage nicht mitteilen.
Koalition plant massive Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz
Während das Kanzleramt vor Gericht die Herausgabe der Glückwunschschreiben verhindern will, treibt die Koalition ihre Pläne zur weitreichenden Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes voran.
Die Spitzen von Union und SPD planen, Organisationen wie abgeordnetenwatch vom IFG auszuschließen. Die Vorbereitungen dafür laufen offenbar bereits seit Monaten. Laut eines internen Vermerks des Bundesinnenministeriums von Anfang Februar könnten auch Journalist:innen und weitere Personengruppen ihren Anspruch verlieren, berichtet der MDR (zum MDR-Artikel auf tagesschau.de). IFG-Anträge zu laufenden Gesetzgebungsverfahren sollen demnach ebenfalls nicht mehr möglich sein und der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit abgeschafft werden.
Zu den treibenden Kräften hinter den IFG-Plänen sollen Kanzleramtschef Thorsten Frei und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) gehören. Nach Recherchen des Tagesspiegel wurden die Vorschläge im engsten Umfeld der beiden ausgearbeitet (zum Tagesspiegel-Artikel, €).
Ausgerechnet Thorsten Frei, der demnächst Fraktionschef von CDU/CSU werden soll, spielt in dem Rechtsstreit mit abgeordnetenwatch eine zentrale Rolle: Er gehört zu den Empfängern jener Glückwunschschreiben, die das Kanzleramt geheim halten will.
365 Sherpas: Lobbyarbeit rund um den Regierungswechsel
Warum interessiert sich abgeordnetenwatch überhaupt für die Schreiben von 365 Sherpas?
Vor der Bundestagswahl warb die Lobbyagentur um Unternehmen und Verbände. „Welchen Satz möchten Sie im Koalitionsvertrag 2025–2029 lesen?“, fragte sie auf ihrer Website. Dahinter stand das Angebot, politische Anliegen frühzeitig auf der Agenda der künftigen Bundesregierung zu platzieren. „Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen den Impact Ihrer Organisation für die nächste Legislaturperiode herauszuarbeiten und zielgerichtet in Richtung der relevanten Stakeholder zu kommunizieren“, hieß es weiter.
Als Ansprechpartner nannte 365 Sherpas seinen Direktor Marian Bracht, einen ehemaligen Büroleiter von Friedrich Merz in der CDU-Parteizentrale. 2022 hatte Merz ihn als kommissarischen Büroleiter ins Konrad-Adenauer-Haus geholt (mehr dazu hier auf abgeordnetenwatch: Die Lobbynetzwerke der Konzerne)
Die Agentur 365 Sherpas offerierte potentiellen Kunden im letzten Bundestagswahlkampf Unterstützung bei der Platzierung ihrer Anliegen. Ansprechpartner war ein früherer Büroleiter von CDU-Chef Friedrich Merz.
Bracht verschaffe den „Interessen seiner Mandanten im politischen Raum Gehör", heißt es auf der Website der Agentur. Nutzte er dafür seine Kontakte zu Merz? Schrieb er ihm und den vier anderen Mitarbeiter:innen im Kanzleramt die Glückwunschschreiben? Unter anderem das will abgeordnetenwatch mit dem IFG-Antrag und der Klage klären.
Jetzt entscheidet das Berliner Verwaltungsgericht
Nun ist das Berliner Verwaltungsgericht am Zug. Zunächst muss es die Behauptung des Kanzleramts prüfen, abgeordnetenwatch habe den IFG-Antrag gar nicht selbst gestellt.
Für den Fall, dass das Gericht zu einem anderen Ergebnis kommt, bringt das Kanzleramt in seinem Schriftsatz bereits ein weiteres Argument vor: Die Glückwunschschreiben seien so unbedeutend gewesen, dass man sie gar nicht veraktet habe. Was nicht in den Akten stehe, müsse man auch nicht herausgeben.
In dem Verfahren geht es also nicht allein um fünf Glückwunschschreiben einer Lobbyagentur, sondern um eine ganz grundsätzliche Frage: Können Behörden Dokumente dem IFG entziehen, indem sie sie gar nicht erst verakten?
Wie Union und SPD das IFG einschränken wollen
Die schwarz-rote Koalition plant tiefgreifende Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz. Bislang können alle Menschen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – sowie Organisationen über das IFG Unterlagen von Bundesbehörden beantragen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, die Gebühren sind auf 500 Euro gedeckelt. Nach den Plänen von Union und SPD soll sich das ändern:
Organisationen wie abgeordnetenwatch oder FragDenStaat sollen keine IFG-Anträge mehr stellen dürfen.
Privatpersonen sollen künftig ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen müssen.
Nur noch Deutsche und Unionsbürger:innen mit Wohnsitz in Deutschland sollen das IFG nutzen dürfen.
Nach den Plänen der Koalition sollen Personen vom IFG ausgeschlossen werden, die ihre Interessen auf anderem Weg verfolgen können. Zu dieser Personengruppe gehören unter anderem Journalist:innen.
Behörden sollen für aufwändige Anträge Gebühren von mehreren Tausend Euro verlangen können.
Anträge zu kritischer Infrastruktur sollen nicht mehr möglich sein.
Namen von Behördenmitarbeiter:innen sollen grundsätzlich geschwärzt werden.
An den Plänen gibt es massive Kritik aus der Öffentlichkeit. Mehr als 130 zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine, Verbände und Medien haben die Bundesregierung und die Abgeordneten in einem offenen Brief aufgefordert, die geplanten Einschränkungen zu stoppen. Zu den Unterzeichnern gehört auch abgeordnetenwatch.