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Der Bayerische Landtag hat über einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum geplanten neuen Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“) abgestimmt. Der Antrag sah vor, dass Wasserentnahmen künftig grundsätzlich verpflichtend durch technische Messeinrichtungen, insbesondere Wasserzähler, erfasst werden müssen und bezog sich dabei auf einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes.
Nach dem Vorschlag der SPD sollten Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und andere größere Wasserentnehmer ihre tatsächlichen Entnahmemengen messen und dokumentieren. Ausnahmen sollten nur möglich sein, wenn der Einbau technisch unmöglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. In solchen Fällen sollte ein nachvollziehbares Ersatzverfahren verwendet werden. Die SPD begründete den Antrag damit, dass das geplante Wasserentnahmeentgelt nur dann „gerecht, fair, einfach und nachhaltig“ erhoben werden könne, wenn die tatsächliche Wassermenge gemessen werde. Außerdem verwies die SPD darauf, dass private Haushalte ihren Wasserverbrauch bereits seit Langem über Wasserzähler abrechnen. Für größere gewerbliche oder landwirtschaftliche Entnehmer solle deshalb derselbe Grundsatz gelten. Zudem könnten genaue Messungen helfen, Wasserressourcen besser zu überwachen und nachhaltiger zu bewirtschaften.
Der Änderungsantrag wurde mit 126 Gegenstimmen abgelehnt. 37 Abgeordnete stimmten dafür, Enthaltungen gab es keine.
Ebenfalls namentlich abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung. Demnach sollen Wasserentnahmem zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor Entnahmen für andere Zwecke haben. Dieser Änderungsantrag wurde mit 14 Ja-Stimmen zu 149 Nein-Stimmen abgelehnt.