Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung bei Wasserentnahmen

Der Bayerische Landtag hat über einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt. Der Antrag bezog sich auf den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften. Konkret ging es um die Frage, welchen Vorrang Wasserentnahmen für die Versorgung der Bevölkerung gegenüber anderen Nutzungen haben sollen.

Der Änderungsantrag wollte die Formulierung im Gesetzentwurf so ändern, dass Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Wasserversorgung der Bevölkerung Vorrang vor Wasserentnahmen für andere Zwecke haben. Die Antragsteller:innen begründeten dies damit, dass die Trinkwasserversorgung eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge sei und verlässlich durch kommunale Wasserversorger sichergestellt werden solle. Hintergrund ist eine größere Reform des Bayerischen Wasserrechts. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht unter anderem die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts, die Stärkung der öffentlichen Wasserversorgung, Verbesserungen beim Hochwasserschutz, ein digitales Wasserbuch sowie beschleunigte wasserrechtliche Verfahren vor.

Der Änderungsantrag wurde mit 128 Nein-Stimmen abgelehnt. 37 Abgeordnete stimmten mit Ja, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
37
Dagegen gestimmt
128
Enthalten
0
Nicht beteiligt
38
Abstimmungsverhalten von insgesamt 203 Abgeordneten.