Klares Bekenntnis zum Lebensschutz und zur Menschenwürde des ungeborenen Lebens

In namentlicher Abstimmung wurde ein Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion abgelehnt, der ein klares Bekenntnis zum Lebensschutz und zur Menschenwürde des ungeborenen Lebens fordert. Konkret verlangt die AfD-Fraktion, dass die Staatsregierung das Lebensrecht ausdrücklich bejahen und den § 218 StGB als „nicht verhandelbar“ bekräftigen solle. Außerdem sollen Schwangerschaftsberatungsstellen personell und finanziell gestärkt sowie die Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ gezielt ausgebaut werden. Zur Begründung verweist die AfD auf verfassungsrechtliche Schutzpflichten und aktuelle Abbruchzahlen, aus denen sie politischen Handlungsbedarf ableitet.

Der Dringlichkeitsantrag wurde mit 126 Gegenstimmen abgelehnt. 21 Abgeordnete stimmten für den Antrag, Enthaltungen gab es keine.

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Dafür gestimmt
21
Dagegen gestimmt
126
Enthalten
0
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 203 Abgeordneten.