Überweisungsantrag zum Brandenburgischen Grundsteuerhebesatzgesetz

Die AfD-Fraktion hat einen Entwurf zum Brandenburgischen Grundsteuerhebesatzgesetz in den Landtag eingebracht. Nach dem sogenannten Bundesmodell gilt bisher, dass jede Gemeinde einen einheitlichen Steuersatz („Hebesatz“) auf die Grundsteuer anwenden muss, egal ob es sich um Wohnhäuser oder gewerblich genutzte Grundstücke handelt. Der neue Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Gemeinden künftig unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Wohnhäuser und für andere, nicht zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke festlegen dürfen. So sollen ungleiche Belastungen zwischen privaten Hausbesitzer:innen und Betrieben ausgeglichen werden. 

Namentlich abgestimmt wurde über eine Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Federführung und an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zur Mitberatung. Der Überweisungsantrag wurde mit 41 Nein-Stimmen zu 40 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

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Dafür gestimmt
40
Dagegen gestimmt
41
Enthalten
1
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.