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Ehefrauen, Kinder, Geschwister: Dutzende Landtagsabgeordnete in Bayern haben in den vergangenen Jahren Familienangehörige als Mitarbeiter beschäftigt. Dass diese Praxis bis heute ganz legal ist, hatten die Volksvertreter im Jahr 2000 selbst beschlossen. Dürfen nur die Landtagsabgeordneten in Bayern ihre Angehörigen als Büromitarbeiter anstellen?
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