
in diesem Newsletter möchten wir Ihnen davon erzählen, wie wir mit unserer Recherche eine Bundestagsabgeordnete der Lüge überführt haben. Der Politikerin droht nun eine hohe Geldstrafe.
Wenige Tage vor der Bundestagswahl 2017 tischte die CDU-Bundestagsabgeordnete und Direktkandidatin Karin Strenz den Wählerinnen und Wählern eine handfeste Lüge auf. Es geht um ihr Beraterhonorar von einer dubiosen Lobbyfirma, die aus Aserbaidschan finanziert wurde. Selbstverständlich sei alles transparent und mit rechten Dingen zugegangen, beteuerte Strenz damals in einer öffentlichen Stellungnahme – sie habe alles korrekt beim Bundestag gemeldet.
Doch das ist gelogen, wie wir wenig später nachweisen können. Wir finden Belege die zeigen, dass Strenz sowohl ihre fragwürdige Beratertätigkeit als auch die Honorare von bis zu 30.000 Euro lange Zeit vor der Öffentlichkeit verheimlichte.
Nachdem wir unsere Recherchen veröffentlicht haben, startet die Bundestagsverwaltung eine Prüfung des Vorgangs. Seit letzter Woche liegt das Ergebnis vor: Die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz erhält wegen der Verschleierung von Nebentätigkeiten und einer Unternehmensbeteiligung eine öffentliche Rüge. Bald dürfte außerdem ein hohes Ordnungsgeld folgen. Es wäre das erste Mal, dass ein Mitglied des Bundestags wegen des Verstoßes gegen die Verhaltensregeln eine Geldstrafe zahlen muss.