Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Der Landtag Niedersachsen hat mit den Stimmen von SPD und CDU für den von ihnen vorgeschlagenen Gesetzesentwurf gestimmt, der vorher durch die angenommene Beschlussempfehlung des Kultusausschusses geändert wurde. Gegen den Gesetzesentwurf stimmen AfD, Grüne und FDP.

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Dafür gestimmt
97
Dagegen gestimmt
31
Enthalten
0
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 137 Abgeordneten.

In ihrem Gesetzesentwurf zum Niedersächsischen Schulgesetz (abgeändert durch die Beschlussempfehlung des Kultusausschusses) haben CDU und SPD folgende Punkte festgelegt:

  • Bei Kindern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. September vollenden, sollen die Eltern bis zum 31. Mai des Jahres entscheiden, ob das Kind eingeschult oder ein weiteres Jahr im Kindergarten bleiben soll.
  • Die Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen in der Sekundarstufe I sollen bis zum Schuljahr 2027/2028 weitergeführt werden.
  • Sprachförderungsmaßnahmen sollen außerhalb der Grundschulen durchgeführt werden.
  • Die Überprüfung der Abschaffung der Förderschulen Lernen soll bis zum 31. Juli 2020 erfolgen.

Grundlage für die Änderungen waren die Koalitionsvereinbarungen. Die Verlängerung der Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen wurde damit begründet, dass somit ein Übergangzeitraum geschaffen werde, in dem sich die zukünftigen inklusiven Schulen besser vorbereiten können. Außerdem tritt eine Verlängerung nur dann in Kraft, wenn die betroffene Förderschule einen Antrag bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde stellt und die Weiterführung mit entsprechenden prognostizierten Schülerzahlen unterfüttert sowie ein regionales inklusives Bildungskonzept vorlegt. Bezüglich der Verschiebung der Einschulung wurde im Gesetzesentwurf geäußert, dass die Eltern am besten wüssten, ob ihre Kinder schon bereit wären, die Schule zu besuchen. Mit der Verlagerung der Sprachförderung in den vorschulischen Bereich sollen die Lehrer entlastet werden, da diese in Zukunft in inklusiven Klassen unterrichten werden. Alternativ können die Träger der Förderschulen anbieten, an anderen allgemeinbildenden Schulen Lerngruppen für Schüler mit sonderpädagogischen Bedarf zu bilden. Der Aufschub der Überprüfung der Abschaffung der Förderschulen von Ende Juli 2018 auf Ende Juli 2020 ist damit begründet, dass auch die Abschaffung der Förderschulen sich nach hinten verschiebe.

Im Plenum verteidigte Lasse Weritz (CDU) den Gesetzesentwurf der Regierungfraktionen. Er betonte dabei, dass mit den Änderungen die Wahlfreiheit der Eltern gewährleistet werden würde. Außerdem betonte er, dass mit dem 1. Mai als Stichtag genug Zeit für die Kindergärten wäre, sich auf die Rücksteller vorzubereiten, da auch dann erst die Schuleinganguntersuchungen beendet seien, in denen weitere Kinder zurückgestellt werden.
Julia Willie Hamburg (Grüne) bemängelte genau diesen Punkt. Es wäre eben nicht gesichert, dass im entsprechenden Kindergarten noch ein Platz frei wäre. Auch kritisiert die Abgeordnete, dass die Sprachförderung mit 416 Euro pro Kita gerade mal auf Minijob-Basis stattfinden würde.
Von der AfD-Fraktion monierte Harm Rykena, dass die Finanzierung der Sprachförderung nicht gesichert sei. Nach Auffassung seiner Fraktion sei die Inklusion gescheitert, nur in Niedersachsen wolle man das nicht wahrhaben. Zudem fänden sie einen Aufschub der Überprüfung der Inklusion demnach sinnlos.
Dass CDU und SPD die Umsetzung der Gesetzesänderungen zu schnell angingen, prangerte Björn Förtsterling der FDP-Fraktion an. Jetzt wäre der Konflikt um die Schulpolitik zwar im Landtag erledigt, jedoch wäre diese nur in die Kommunen verlagert worden. Durch diesen zeitlichen Druck hätten die Kitas keine Zeit, die Kitaplatzverteilung und die Sprachförderung für das kommende Jahr vernünftig zu planen.