Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes

CDU und FDP haben mit ihrer Parlamentsmehrheit Änderungen am niedersächsischen Schulgesetz beschlossen. An allen Gesamtschulen soll das Abitur künftig nach 12 Jahren möglich sein. Außerdem werden die noch bestehenden Vollen Halbtagsschulen umgewandelt.

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Dafür gestimmt
77
Dagegen gestimmt
69
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 150 Abgeordneten.

Ab 2011 sollen Schülerinnen und Schüler an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen ihr Abitur bereits nach 12 statt 13 Schuljahren erwerben können. Ab 2018 soll diese Regelung auch für die nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen (dies sind zurzeit neun von 32 Kooperativen Gesamtschulen in öffentlicher Trägerschaft) sowie für die Integrierten Gesamtschulen gelten.

Außerdem beschloss der Landtag eine Aufhebung der Bestandsgarantie für die noch bestehenden Vollen Halbtagsschulen. Damit können diese zum Schuljahr 2010/2011 in "Verlässliche" Grundschulen umgewandelt werden.

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Weiterführende Links:
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes (pdf)
Die Beschlussempfehlung des Kultusausschusses (pdf)
Schriftlicher Bericht zur Änderung des Schulgesetzes (pdf)