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Ein Flickenteppich

Die unzureichenden Lobbyregister-Regelungen der Bundesländer

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es auf Bundesebene das Lobbyregister. Es erfasst den Einfluss von Lobbyist:innen auf den Bundestag – nach unserer Auffassung nicht umfassend genug, aber es ist ein Anfang. Doch wie steht es um die Bundesländer? Wie der Lobby-Einfluss auf Landesebene getrackt wird haben wir hier zusammengefasst.

von Till Rose, 19.01.2023

Die Lage in den Bundesländern ist in Sachen Lobbyregister eher durchwachsen. Nachdem in den letzten Jahren die politische Landschaft durch die Amthor-Affäre und offensichtlich dubiose Maskendeals geweckt wurde, haben einige Bundesländer reagiert und ihre Transparenzregelungen überarbeitet.
Unser Urteil fällt dennoch nüchtern aus:

Es haben lediglich zwei der 16 Bundesländer ein zufriedenstellendes Lobbyregister eingeführt. Weitere sechs Bundesländer haben immerhin reduzierte Versionen eines Registers beschlossen. Die Hälfte aller Deutschen Bundesländer haben allerdings bisher keinerlei Regelungen zur transparenten Darstellung des Einflusses von Lobbyismus auf ihren Gesetzgebungsprozess eingeführt – hier gilt dringlicher Handlungsbedarf!

LandLobbyregisterAnmerkungen
Baden-WürttembergJaVerpflichtendes Lobbyregister ("Transparenzregistergesetz") seit 01.05.2021 in Kraft.
BayernJaVerpflichtendes Lobbyregister seit 1. Januar 2022 in Kraft.
BerlinTeilweiseSeit Januar 2022 ist ein Lobbyregister in Kraft, allerdings müssen sich nur Lobbyist:innen registrieren, die auf Gesetzesentwürfe Einfluss nehmen wollen. Lobbyismus, der etwa auf die allgemeine Beziehungspflege, der Informationsbeschaffung oder dem Verhindern von parlamentarischen Initiativen abzielt, ist nicht registrierungspflichtig.
BrandenburgTeilweiseEin verpflichtendes Lobbyregister ist seit 2013 in Kraft, allerdings müssen sich nur Verbände registrieren.
BremenNein 
HamburgNeinHamburgs Grüne haben das Tool "Lobbycal" auf ihrer Internetseite als Pilotprojekt installiert, um Termine mit Lobbyist:innen, Interessenvertreter:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen öffentlich zu machen.
HessenJaDer Hessische Landtag hat kürzlich die Einführung eines Lobbyregisters verabschiedet. Die vorgesehenen Regelungen weisen aber Schwächen auf. Eine ausführliche Einordnung findet ihr hier bei Transparancy Deutschland.
Mecklenburg-VorpommernTeilweiseSeit Ende 2021 ist eine öffentliche Liste mit Verbänden und Vereinen, "die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten", zugänglich – das sogenannte "Transparenzregister".
NiedersachsenNein 
Nordrhein-WestfalenNein 
Rheinland-PfalzTeilweiseEin verpflichtendes Lobbyregister ist seit 2012 in Kraft, allerdings müssen sich nur Verbände registrieren.
SaarlandTeilweise Ab dem 01. Mai 2023 wird eine öffentliche Liste online zugänglich sein, in der alle Verbände, "die Interessen gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung vertreten", aufgeführt werden.
SachsenNein 
Sachsen-AnhaltTeilweiseLobbyregister seit 2015 in Kraft, aber nur verpflichtend, wenn Wunsch zur Anhörung vor Landtag besteht.
Schleswig-HolsteinNein 
ThüringenTeilweiseNach dem sogenannten „Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz“ müssen all diejenigen, die sich im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtages bzw. der Thüringer Landesregierung schriftlich beteiligt haben, frei einsehbar veröffentlicht werden. Dazu gehören Personen, Organisationen, Agenturen und Anwaltskanzleien sowie ggf. deren Auftraggebende. Es handelt sich damit also nicht um ein richtiges Lobbyregister, da nicht alle Lobbykontakte von Abgeordneten und sämtlichen Beteiligten der Regierungsinstitutionen veröffentlicht werden.

Stand: Juli 2023

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