Islamischer Religionsunterricht an hessischen Schulen

Mit den Stimmen von CDU und FDP hat das Parlament die Landesregierung aufgefordert, die Einführung von islamischem Religionsunterricht an hessischen Schulen zu prüfen. SPD, Grüne und die meisten Linken-Abgeordneten enthielten sich bei der Abstimmung.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
63
Dagegen gestimmt
1
Enthalten
46
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 117 Abgeordneten.

Religionsunterricht und damit auch islamischer Religionsunterricht unterliegt der deutschen staatlichen Schulaufsicht. Daher soll in öffentlichen Schulen islamischer Religionsunterricht unter deutscher Schulaufsicht erteilt werden.

Folgende Kriterien seien dabei laut Antrag zu beachten:
Es bedarf autorisierter, dauerhafter und repräsentativer Ansprechpartner der Religionsgemeinschaften
Der Unterricht muss in deutscher Sprache erteilt werden
Der Unterricht darf ausschließlich von qualifizierten Lehrkräften mit staatlicher Lehrbefähigung erteilt werden. Diese Lehrkräfte müssen an deutschen Universitäten im Rahmen des Lehramtsstudiums ausgebildet sein.

Im Vorfeld wird ein "Runder Tisch" einberufen, an dem Repräsentanten der großen muslimischen Organisationen und Vereine teilnehmen sollen. An diesem "Runden Tisch" sollen die Rahmenbedingungen des islamischen Religionsunterricht besprochen werden

Die Opposition enthielt sich bei der Abstimmung, da sie vor der Schlussabstimmung noch Diskussionsbedarf im Fachausschuss sah. Linken-Fraktionschef Willi van Ooyen stimmte als einziger mit Nein, da er Religionsunterricht an staatlichen Schulen grundsätzlich ablehnt.

__________________________________________

Weiterführende Links:
Der Antrag im Wortlaut (pdf)