Erhöhung der Grunderwerbssteuer

Der Gesetzentwurf der FDP und CDU zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf 5% wurde ohne Gegenstimme im Landtag angenommen. Ein fast wortgleicher Entwurf der Linken wurde mit den Stimmen der Regierungsmehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
107
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 117 Abgeordneten.

Im Zuge der Föderalismusreform hatten die Länder das Recht erhalten, den Grunderwerbssteuersatz auf 5% zu erhöhen, dies hatten daraufhin 13 der 16 Länder getan. Hessen war bisher eine der Ausnahmen. Um die Situation der Haushalte von Land und Kommunen zu verbessern, wurde daher eine Erhöhung der Einnahmen angestrebt.
Der Gesetzentwurf wurde von FDP und CDU eingebracht, ein praktisch identischer Antrag der Linken, der eine etwas andere Begründung enthielt, wurde abgelehnt.